Gebühr für die Lehrlingsausbildung
Jede Einrichtung, die eine Ausbildungsgebühr in Anspruch nehmen möchte, muss zuvor zugelassen werden. Die Ausbildung im kulturellen Bereich kann zugelassen werden.
Die Ermächtigung wird jährlich vom Präfekten der Region in Form eines Erlasses erteilt, in dem alle zugelassenen Einrichtungen der Region für das folgende Jahr aufgeführt sind.
Kriterien für die Zulassung
Die Kriterien sind auf der Website der Präfektur sowie die Liste der zugelassenen Ausbildungen abrufbar
Verfahren
Die Ermächtigung der Einrichtungen zur Erhebung der Lehrlingsgebühr ist Gegenstand eines jährlichen Verfahrens im Herbst, das mit der Veröffentlichung der Listen durch die Präfektur der Region vor dem 31. Dezember endet.
Die Anträge werden von einer Arbeitsgruppe geprüft, die die förderfähigen Ausbildungsmaßnahmen festlegt.