Häufig gestellte Fragen "Lizenzen"
Häufig gestellte Fragen Service "Lizenzen" der DRAC Auvergne-Rhône-Alpes
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Diese Häufig gestellte Fragen sollen die wiederkehrenden Fragen an die Lizenzabteilung der DRAC Auvergne-Rhône-Alpes erfassen
Um eine oder mehrere Lizenzen(en) zu erhalten oder zu erneuern, müssen Sie eine Online-Erklärung auf der entsprechenden Website abgeben mesdemarches.culture.gouv.fr.
Seit dem 1. Oktober 2019 ist die Lizenzregelung deklarativ. Um eine oder mehrere Lizenzen(en) zu erhalten oder zu verlängern, muss ein Formular ausgefüllt und an die DRAC über die entsprechende Website gesendet werden mesdemarches.culture.gouv.fr (dematerialisierter Ansatz).
Ja, es ist möglich, mehrere Lizenzen auf dieselbe Weise zu erhalten oder zu erneuern. Bitte beachten Sie, dass im Online-Formular nicht mehrere Lizenzkategorien gleichzeitig ausgewählt werden können.
Um mehrere Lizenzen zu erhalten oder zu verlängern, müssen Sie ein Formular pro gewünschter Lizenz ausfüllen. Nachdem Sie das erste Formular ausgefüllt haben, können Sie die Eingabe duplizieren, um ein neues Formular zu erstellen, das ausgefüllt und bearbeitet werden kann.
In diesem neuen Dokument kann die gewünschte Lizenzkategorie geändert werden, ohne die restlichen Informationen und Belege erneut eingeben zu müssen. Die zu ändernde Auswahl befindet sich in der Rubrik «Angaben zur angegebenen Tätigkeitskategorie».
Einzelheiten zur Kategorie der Tätigkeiten
Es gibt drei Lizenzkategorien: Veranstaltungsort(x) (Lizenz 1), Produzenten von Shows (Lizenz 2) und Veranstalter von Shows (Lizenz 3).
- eine Erklärung für Kategorie 1 (Hallenbetreiber) = Unternehmer, der für einen Veranstaltungsort für Aufführungen oder Aufführungen verantwortlich ist;
- Eine Erklärung für die Kategorie 2 (Produzent von Shows) = Unternehmer, der der direkte Arbeitgeber des künstlerischen Plateaus ist (Lohn für intermittierende Shows) und/ oder verkauft Shows an andere Sender;
- Eine Erklärung für die Kategorie 3 (Show-Sender) = Unternehmer, der für die Aufnahme/ Verwaltung des Publikums im Rahmen der Shows verantwortlich ist, der Shows von anderen Produzenten kauft und/ oder Tickets ausstellt.
Diese Kategorien können kumuliert werden, wenn der Unternehmer für mehrere Aspekte der Organisation von Shows verantwortlich ist. Er muss dann mehrere Lizenzen erhalten
Das Profil eines Showunternehmers wird durch den vom INSEE vergebenen APE-Code definiert.
Jede vom INSEE eingetragene Struktur verfügt über einen APE-Code (oder «NAF-Code»), der ihrer Haupttätigkeit entspricht (siehe Frage «Was ist ein APE-Code? »).
Wenn dieser Code in Verbindung mit einer Live-Show-Aktivität steht oder aufgezeichnet wird, gilt der Unternehmer als Hauptdarsteller. In diesem Fall kann er nicht auf GUSO für seine künstlerischen und technischen Einstellungen und muss die Lizenz ab der ersten geplanten Show erhalten.
Wenn sein APE-Code nicht in Verbindung mit einer Live-Show-Aktivität steht oder aufgezeichnet wird, wird der Live-Show-Unternehmer als «gelegentlich» bezeichnet und kann seine Aktivitäten ohne Lizenz bis zu 6 jährliche Shows ausüben. Er kann auf GUSO für seine künstlerischen und technischen Einstellungen.
Der APE- oder NAF-Code wird vom INSEE bei der Eintragung der Struktur in das Register zugewiesen SIRENE.
Auch als Code der französischen Tätigkeitsnomenklatur (NAF) bezeichnet, entspricht der Code der ausgeübten Haupttätigkeit (WPA) der Haupttätigkeit der Struktur für statistische Zwecke. Es kann auch festgestellt werden, ob die Struktur hauptsächlich oder als Nebentätigkeit/ gelegentlich Live-Auftritte ausübt (siehe «Hauptauftragnehmer oder Gelegenheitsunternehmer: welcher Unterschied? »).
Zur Identifizierung der meldenden Person sind folgende Angaben zu machen:
- dem Unternehmen oder der Hauptniederlassung einer juristischen Person;
- Selbständigkeit für natürliche Einzelunternehmer;
- Oder von einem privaten Arbeitgeber.
Bei einer Anmeldung als juristische Person müssen sich alle Angaben in der Rubrik (SIRET-Nummer, Anschrift, WPA-Code usw.) auf die Hauptniederlassung oder das Unternehmen beziehen. Die Ermittlung einer Sekundärniederlassung (z. B. Betriebsstätte, Zweigniederlassung usw.) führt dazu, dass Korrekturmaßnahmen zugunsten der Hauptniederlassung eingeleitet werden müssen. Um die Informationen der Hauptniederlassung zu überprüfen, können Sie das Verzeichnis SIRENE.
Bei Anmeldungen als natürliche Personen müssen sich die Identifizierungsdaten auf das einzelne Unternehmen oder den privaten Arbeitgeber beziehen
Der Begriff «natürliche Person» bezeichnet eine Person mit einem Einzelunternehmen (Auto/Kleinstunternehmen) oder eine Privatperson, die als Arbeitgeber» bezeichnet wird (die dazu gebracht wird, Arbeitnehmer zu beschäftigen).
Nach französischem Recht ist eine natürliche Person ein Mensch mit Rechtspersönlichkeit. Es kann sich also um eine Person handeln, die in einem Einzelunternehmen strukturiert ist, oder um eine Privatperson, die im privaten Rahmen (Hochzeit, Geburtstag usw.) Live-Unterhaltung betreibt.
Der Begriff «juristische Person» kann sich auf Organisationen in verschiedenen Formen beziehen: Körperschaften, Gesellschaften (SAS, SARL, EURL, SCOP...), Verbände, öffentliche Einrichtungen usw.
Nach französischem Recht ist eine juristische Person eine Vereinigung mit Rechtspersönlichkeit.
Eine Erklärung für eine juristische Person ermöglicht es, die Lizenz der Struktur und nicht einer bestimmten Person zuzuordnen (siehe «Wer trägt die Lizenz? »).
Der Begriff der «juristischen Person» ist von dem des «gesetzlichen Vertreters» zu unterscheiden (siehe «Was ist ein gesetzlicher Vertreter? »).
Der gesetzliche Vertreter ist eine Person, die gesetzlich dazu bestimmt ist, die Interessen einer anderen natürlichen oder juristischen Person zu vertreten und zu vertreten.
Beispiele:
Bei einem Unternehmen handelt es sich in der Regel um den oder die Geschäftsführer(s) / CEOs, die im Kbis aufgeführt sind.
Bei einem Verein handelt es sich, sofern in der Satzung nichts anderes bestimmt ist, in der Regel um die Person, die den Vorsitz innehat, oder um ein(e) anderes Vorstandsmitglied.
Für eine Gemeinde ist es der gewählte (e).
Um die Lizenz zu erhalten oder zu erneuern, muss eine der drei folgenden Qualifikationsvoraussetzungen erfüllt sein:
- Nachweis eines Bildungsabschlusses (Abitur+2 min. oder RNCP-äquivalenter Abschluss in einem beliebigen Sektor);
- oder einer Berufserfahrung von mindestens 6 Monaten in der darstellenden Kunst;
- oder eine Ausbildung von 125 Stunden in der Live-Show.
Mögliche Belege finden Sie unter das Verzeichnis der Zuständigkeiten der CPNEF-SV.
Das Arbeitsgesetz (Art. L7122-4 und R7122-3) legt diese drei möglichen Bedingungen fest, um die Anwesenheit einer «qualifizierten» Person in der Einrichtung zu rechtfertigen, um die Vorschriften über Live-Unterhaltung zu verstehen und durchzusetzen.
Die Person, die für die Erfüllung eines dieser Kriterien benannt wurde, kann sich vom gesetzlichen Vertreter unterscheiden (z. B. Mitglied der Geschäftsleitung, des Vorstands, eines Mitarbeiters usw.). Bitte beachten Sie, dass es sich nicht um ein Personal des künstlerischen Plateaus (intermittierend) handeln kann, das von der Struktur angestellt wird.
Die in dieser Eigenschaft benannte Person wird nicht Inhaber der Lizenz(en) (die Genehmigung wird der meldenden natürlichen oder juristischen Person erteilt - siehe Was ist eine natürliche Person? » und « Was ist eine juristische Person? »)
Die Lizenz wird je nach Fall vergeben an:
- Struktur (Erklärung als juristische Person);
- Einzelunternehmer (Erklärung als natürliche Person, die ein Einzelunternehmen gegründet hat);
- Der private Arbeitgeber, der in einem privaten Rahmen tätig ist (Erklärung als natürliche Person: privater Arbeitgeber).
Die Regelung sieht vor, dass künftig die «meldende Person» Inhaber der Lizenzen wird.
Die meldende Person ist die im Formular über ihre SIRET-Nummer identifizierte Person. Sie trägt die Verantwortung für die Aktivitäten von Live-Shows.
Im Falle einer Erklärung «juristische Person» wird die Lizenz nicht mehr einer Einzelperson (z. B. dem gesetzlichen Vertreter) zugewiesen, sondern der identifizierten Organisation.
Im Falle einer Erklärung «natürliche Person» werden Struktur und Individuum zu einer einzigen Einheit zusammengefasst.
Die Angaben «Antragsteller» und «Begünstigter» in der Kopfzeile jeder Empfangsbestätigung entsprechen der Identität der Person, die das Online-Formular eingegeben hat.
Diese Angaben enthalten nicht die Identität des Inhabers der Lizenzen (Einzelheiten siehe Wer trägt die Lizenz? »). Sie werden automatisch aus den Informationen des Kontos generiert, mit dem der Vorgang durchgeführt wurde, und sind nicht rechtsverbindlich.
Diese Hinweise gelten für alle Online-Formulare der Website mesdemarches.culture.gouv.fr. Sie werden von den Kontrollstellen nicht berücksichtigt.
Die Prüffrist für den Erhalt oder die Erneuerung einer Lizenz beträgt 30 Tage nach Eingang der vollständigen Unterlagen.
Im Falle des Eingangs unvollständiger Unterlagen wird das Dossier bis zur Übermittlung der erforderlichen Ergänzungen (mit Frist für die Einhaltung der Anforderungen) aufbewahrt.
Das Dossier wird nach Eingang der fehlenden Elemente vollständig abgelegt. Ab diesem Datum beginnt die 30-tägige Frist, nach deren Ablauf die Empfangsbescheinigung als Lizenz gilt.
Im Falle des Eingangs eines ungültigen Dossiers ist eine Berichtigungserklärung erforderlich, damit die Lizenz erteilt wird (siehe Wie kann ich eine Online-Erklärung korrigieren? »)
Obwohl die Validierung der Lizenzen nach 30 Tagen stillschweigend erfolgt, kann der Status der Schritte jederzeit vom Website des Ministeriums für Kultur.
Auf dieser Website können Registranten und Kontrollstellen die Gültigkeit einer Lizenz durch eine einfache Suche nach der Eingangsbescheinigung überprüfen.
In der Registerkarte «Tabelle» ist es insbesondere möglich, den Status des beabsichtigten Vorgangs («gültig», «ungültig» oder «in Anweisung»), das Datum des Beginns der Gültigkeitsdauer der Genehmigung, anzuzeigen, die betreffende Lizenzkategorie sowie Angaben zur Identifizierung der meldenden Struktur (Name, SIRET usw.).
Um eine Deklaration mit Fehlern zu ändern oder zu korrigieren, muss eine Korrekturdeklaration (über die Funktion «Duplizieren») durchgeführt werden, die die vorherige Deklaration löscht und ersetzt.
Die Funktion «Duplizieren» steht 60 Tage nach Absendung der Online-Meldung zur Verfügung. Mit dieser Funktion können Sie eine beglaubigte und editierbare Kopie der fehlerhaften Erklärung erstellen, um die erforderlichen Änderungen vorzunehmen.
Nach der Übermittlung an die DRAC wird diese neue Erklärung aufgehoben und ersetzt die vorherige. Die nach Korrekturen erhaltene neue Referenz ersetzt die Referenz des veralteten Ordners.
Es ist nicht möglich, ein Dokument direkt über Ihren persönlichen Bereich hinzuzufügen, nachdem die Erklärung übermittelt wurde. Diese Übermittlung erfolgt per E-Mail an licences-spectacles.drac.ara@culture.gouv.fr
Die Rubrik «Aktentaschen» auf der Website mesdemarches.culture.gouv.fr ist nur für den persönlichen Gebrauch. Die hinzugefügten Dateien sind für die Dienste der DRAC nicht zugänglich.
Ein in diesem Feld hinzugefügtes Dokument ist für die Verwaltung nicht sichtbar und kann einen ausgestellten Ordner nicht ergänzen.
Damit die DRAC davon Kenntnis nehmen kann, muss das Dokument über eine E-Mail Verweis auf die entsprechende Vorgehensweise. Das Dokument wird dann von den DRAC-Managern manuell in das Dossier aufgenommen.
Die elektronische Empfangsbestätigung, die nach dem Vorgang automatisch per E-Mail eingeht, ist das offizielle Dokument, das als Lizenz gilt.
Jede Quittung kann jederzeit im persönlichen Bereich der Website heruntergeladen werden mesdemarches.culture.gouv.fr aus der Rubrik «Meine Anfragen» (oder «Archiv», wenn die Akte älter ist).
Die Empfangsbestätigung ist im PDF-Format und fasst die im Online-Formular eingegebenen Elemente zusammen. Es zeigt ein Datum (das Datum des Schrittes) sowie eine Referenz im Format «PLATESV...», die zum Nummer der Lizenz nach 30 Tagen, wenn der Vorgang vollständig und konform ist (Einzelheiten siehe Wie lautet die Lizenznummer? » und « Wie lange dauert die Lizenz? »)
Beispiele für Quittungen (Überschriften):
Die Lizenznummer ist die Nummer der Empfangsbescheinigung in der Form «PLATESV-D... » (erster Schritt) oder «PLATESV-R... » (Verlängerung).
Das Format der Lizenznummern hat sich infolge der Reform vom 1. Oktober 2019 geändert.
Es besteht jetzt aus einer Reihe von Buchstaben und Zahlen und kann nicht abgeschnitten werden, da es mit der Nummer eines anderen Anmelders verwechselt werden könnte. Sie kann jedoch nur zu Anzeigezwecken wie folgt abgeschlossen werden:
PLATESV-D-2022-00012 --> PLATESV-D-2022-00012 --> L-D-22-12
PLATESV-R-2022-00013 --> PLATESV-R-2022-00013 --> L-R-22-13
Die Lizenznummer ist 30 Tage nach Erhalt des vollständigen Dossiers gültig (nicht komprimierbare Frist). Danach bleibt sie fünf Jahre gültig.
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