Dispositif Compagnonnage
Hilfe bei der Begleitung
Das Begleitprogramm wurde 2008 vom Kulturministerium (Theaterdelegation der Generaldirektion für künstlerisches Schaffen/ DGCA) eingerichtet. Es hat zum Ziel, die Übertragung und berufliche Eingliederung in Theatergruppen, Marionetten, Zirkus, Straße und Sprechkunst zu fördern.
Die Begleitung ist ein begleitender Prozess, der es ermöglicht, in einer bestimmten Zeit der Reihenfolge einer Saison Sequenzen des Austauschs, der Arbeit und der Überprüfung zwischen einem künstlerischen Team und einem Begleiter, jungen Regisseur oder Autor, zu organisieren. Die Erstellung eines Zeitplans, der diese Arbeits-, Austausch- und Porositätszeiten genau beschreibt, muss daher das Kernelement jeder Suche nach einer Eintragung in das Begleitsystem sein.
Diese Maßnahme ist in erster Linie im Hinblick auf die Professionalisierung der Künstlerteams und sogar auf die Unterstützung der Entstehung von Künstlern von Interesse. Es kann nicht mit einer Produktionsbeihilfe oder einer Textbestellung gleichgesetzt werden, selbst wenn es diese Zwecke integriert.
Der interregionale Austausch muß insbesondere in den überseeischen Regionen angestrebt werden.
Das Begleitsystem besteht aus zwei Arten von Hilfsmitteln:
- die Begleitung am Set Der Antrag muss von einer staatlich anerkannten Gesellschaft* gestellt werden, die über einen (eigenen oder zur Verfügung gestellten) Standort und geeignete Arbeitsmittel verfügt. Auf Vorschlag der betreffenden DRAC-DAC können jedoch auch Gesellschaften, die nicht unter eine solche Vereinbarung fallen, aber ein Projekt vorschlagen, das von einem anerkannten Künstler oder Team getragen wird, unter der Voraussetzung, dass sie im Bereich der Gesten tätig sind, zugelassen werden; Pantomime und Märchen; oder ob sie in den überseeischen Departements angesiedelt sind
- die Begleitperson der Autoren Der Antrag kann von einem staatlich anerkannten Unternehmen * oder von einem Unternehmen gestellt werden, das in den drei Jahren vor dem Antrag Projektbeihilfen von der DRAC-DAC erhalten hat*
*Im Rahmen der Verordnung und des Erlasses von 2015 über dekonzentrierte Beihilfen für darstellende Kunst.
Dieses Instrument wird auf nationaler Ebene von der Generaldirektion für künstlerisches Schaffen koordiniert. Die Anträge müssen jedoch über die DRAC-DAC abgewickelt werden, von denen die «gastfreundlichen» Gesellschaften abhängen. Nach Prüfung und Auswahl auf nationaler Ebene werden die geförderten Unternehmen auf der Grundlage dekonzentrierter Mittel subventioniert.
Aufruf zur Einreichung von Projekten 2020
- Die Antragsunterlagen für die Begleitung 2020 müssen den Referenz-DRAC-DAC der «gastfreundlichen» Gesellschaften, vorzugsweise elektronisch (PDF-Format), so bald wie möglich und bis spätestens 1. Februar 2020.
- Die Beschlüsse der Generaldirektion Kunstschaffen werden im Mai 2020 bekannt gegeben.
- Details zum Gerät und Ordner zum Download unten.
Hinweis: Unvollständige oder nach Ablauf der Frist gesendete Unterlagen werden nicht geprüft.