Lizenz für Unternehmer von Shows
Die Lizenz für Showunternehmer ist jetzt für alle Leiter von Vereins- oder Handelsstrukturen obligatorisch, deren übliche Tätigkeit die Produktion von Shows ist. Die Lizenzen werden dezentralisiert, und die Regionaldirektoren für kulturelle Angelegenheiten sind die zuständigen Behörden für die Prüfung der Lizenzunterlagen von Unterhaltungsunternehmern durch Delegation der Präfekten.
Seit dem 1. Oktober 2019 unterliegt die rechtliche Regelung für die Ausübung der Tätigkeit als Unternehmer von Live-Shows der Verpflichtung zur Online-Meldung der Aktivität für in Frankreich niedergelassene Unternehmer und der Online-Informationspflicht, für Unternehmer mit Sitz außerhalb Frankreichs.
Die Ziele des Verfahrens sind identisch: die Überprüfung der Einhaltung des Sozialrechts, des Arbeitsrechts, des Rechts auf geistiges Eigentum und der Sicherheit von Veranstaltungsorten.
Die Verfahren sind jetzt vollständig papierlos (kein Einreichen von Papierunterlagen).
Alle diese Schritte sind über einen Teledienst zugänglich, der über folgende Links zugänglich ist:
Antrag auf Anerkennung eines Titels, der der Erklärung des Künstlers gleichwertig ist
Um festzustellen, ob eine Tätigkeit in den Bereich der darstellenden Künste fällt, das Wesentliche der Reform zu verstehen und zu wissen, welche Melde- oder Informationspflichten zu erfüllen sind, siehe beigefügte Merkblätter:
Die Texte, die ab 1. Januar in Kraft sindsich setzen Oktober sind die folgenden:
Verordnung: https://www.legifrance.gouv.fr/affichTexte.do?cidTexte=JORFTEXT000038721158&categorieLien=id
Wie reichen Sie Ihre Erklärung oder Informationen online ein?
Nach Erstellung eines Kontos (oder Identifizierung, wenn die meldende Person bereits über ein Konto verfügt) ist das Formular direkt online auszufüllen. Im Laufe des Formulars (Liste der Unterlagen auf den letzten Seiten dieser Datei [Link zu den Datenblättern übermitteln], werden Sie um Unterlagen zum Download gebeten. Bei der Validierung Ihres Formulars wird Ihre Erklärung an die Regionaldirektion für Kulturangelegenheiten (DRAC) weitergeleitet, von der die Hauptniederlassung Ihrer Organisation abhängt. Wenn Sie nicht in Frankreich ansässig sind, wird die Information an die DRAC der ersten Aufführung der Show gerichtet.
Für Fragen zur Funktionsweise der Online-Erklärung können Sie die FAQ und die AGBU.
Wenn Sie Fragen zum Beruf des Unterhaltungsunternehmers haben, können Sie sich an die DRAC der Hauptniederlassung Ihrer Organisation wenden (oder an die Erstvertretung für Informationsverfahren).
Nach Bestätigung Ihrer elektronischen Anmeldung erhalten Sie eine Empfangsbestätigung an die bei der Erstellung Ihres Kontos angegebene E-Mail-Adresse. Dieses Dokument gilt als Lizenz vorbehaltlich der Einhaltung der in Artikel L.7122-3 genannten Bedingungen, insbesondere in Bezug auf die Ausbildung, Erfahrung oder Kompetenz des Unternehmers und die Einhaltung des Arbeitsrechts, des Sozialrechts, des Rechts auf geistiges Eigentum und der Sicherheit von Schauplätzen.
Wie erhalte ich die Lizenz zum Showunternehmer?
Auskunft
Martine Nativel
DAC de La Réunion
23, rue Labourdonnais - CS 71045
97464 Saint-Denis cedex
Tel.: +262 (0)2 62 21 95 48