Bildende Kunst
Die DAC von La Réunion setzt die Politik des Kulturministeriums zugunsten der bildenden Kunst, des Designs, der Mode und der Kunstberufe um. Sie sorgt für die pädagogische Betreuung der territorialen Kunsthochschulen und fördert die Schaffung und Überwachung von Verbreitungsnetzen (regionale Fonds für zeitgenössische Kunst, Kunstzentren). Sie begleitet die Strukturierung der Berufe und ihrer Vergütungen, insbesondere durch das Urheberrecht und das Recht auf Vergütung der öffentlichen Darstellung. Sie widmet sich der Entwicklung der künstlerischen und kulturellen Bildung und den digitalen Herausforderungen sowie den Fragen der Zugänglichkeit für alle Zielgruppen.
Die Maßnahmen der DAC:
- Sie bietet den Gründern die notwendige Beratung und Information, um ihre Projekte sowie ihre Arbeitsbedingungen und ihre soziale und wirtschaftliche Eingliederung zu erleichtern und zu begleiten.
- Sie gewährt Künstlern Einzelbeihilfen, untersucht die Anträge auf Zuschüsse für die Verbreitung zeitgenössischer Kunst und fördert die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren der Region, um ein lebendiges Netzwerk von Institutionen und Veranstaltungen zur Förderung des zeitgenössischen Schaffens zu unterstützen.
- Sie begleitet und unterstützt öffentliche Aufträge in Partnerschaft mit den lokalen Gebietskörperschaften.
- Sie begleitet auch das künstlerische 1%-Verfahren.
- Sie betreut schulbezogene Dossiers zur Kunsthochschule Kultur. (L'L'ESAR für Réunion).
Die Beihilfen für die Künstler
Die DAC von La Réunion unterstützt bildende Künstler bei der Förderung ihrer Kreativität. In diesem Zusammenhang werden zwei Arten von Beihilfen gewährt: zum einen die individuelle Förderung der Schaffung, die die Finanzierung eines Forschungs- oder Kreativprojekts ermöglicht, und zum anderen die Gewährung der Installation oder des Erwerbs von Material zur Finanzierung eines Ausrüstungsprojekts mit Material, das die Ausübung der künstlerischen Tätigkeit strukturiert, und/oder die Durchführung von Arbeiten in der Werkstatt. (Download der nebenstehenden Dokumente und siehe Abschnitt Beihilfen und Lizenzen)
Die öffentliche Auftragsvergabe
Die öffentliche Auftragsvergabe ist Ausdruck des Willens des Staates und mehrerer Partner (Gebietskörperschaften, öffentliche Einrichtungen oder private Partner), zur Bereicherung des Lebensumfelds und zur Entwicklung des nationalen Erbes beizutragen, durch das Vorhandensein von Kunstwerken außerhalb der auf den Bereich der zeitgenössischen Kunst spezialisierten Einrichtungen. Der öffentliche Auftrag bezeichnet also sowohl ein Objekt - die Kunst, die aus ihren reservierten Räumen heraus versucht, die Öffentlichkeit an ihren Wohnorten und im öffentlichen Raum zu treffen - als auch ein Verfahren. Der öffentliche Auftrag umfasst eine Vielzahl von plastischen Ausdrucksformen und künstlerischen Disziplinen: Skulptur, Design, Kunsthandwerk, neue Medien, Fotografie, Grafik, Landschaft, Licht, Video usw. Lesen/ Dekret vom 24. August 2016
Das 1% künstlerische
1% Kunst ist ein Regelwerk, das darin besteht, 1% der Kosten für öffentliche Bauten für die Bestellung oder den Erwerb eines oder mehrerer Kunstwerke zu verwenden, die speziell für das betreffende Gebäude entworfen wurden. (siehe Links)
Der Regionalfonds für zeitgenössische Kunst (FRAC)
Der Regionalfonds für zeitgenössische Kunst von La Réunion entwickelt ein künstlerisches und kulturelles Projekt, das sich auf folgende Aufgaben konzentriert: Aufbau eines künstlerischen Erbes, Produktion und Verbreitung zeitgenössischer Kunst, an Orten, die mit diesem Kunstfeld nicht vertraut sind, im Hinblick auf die Raumplanung die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für zeitgenössische Kunst.
Die Hochschulen für Kunst
Es gibt eine Kunsthochschule, die der pädagogischen Aufsicht des Ministeriums für Kultur und Kommunikation auf Réunion untersteht: dieESAR
Die Hilfe für die Mobilität
Der im März 1999 auf Initiative des Staatssekretariats für Übersee und des Ministeriums für Kultur eingerichtete Fonds zur Förderung des künstlerischen und kulturellen Austauschs in Übersee (FEAC) dient in erster Linie der Unterstützung der Verbreitung künstlerischer Produktionen in den überseeischen Gebietenzwischen diesen Gebieten und der Metropole sowie zwischen diesen Gebieten und dem Ausland. Das ursprüngliche Protokoll wurde überarbeitet und am 27. März 2018 von den Ministerien für Übersee und Kultur unterzeichnet.
Weitere Informationen finden Sie hier
KONTAKT:
Natacha Provensal: natacha.provensal[@]culture.gouv.de