Die vorbeugende archäologische Ausgrabung
Die Durchsuchungsvorschriften werden innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Diagnoseberichts ausgestellt. Sie können auch ohne vorherige Diagnose innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der Planungsunterlagen verschrieben werden, wenn die archäologischen Erkenntnisse über den betreffenden Bereich dies rechtfertigen. Jede Durchsuchungsvorschrift wird der CTRA Übersee zur Stellungnahme vorgelegt. Die vorbeugende Ausgrabung, die vom Planer finanziert wird, zielt darauf ab, die archäologischen Funde auf dem Gelände vollständig zu sammeln und zu untersuchen. Abhängig von den Ergebnissen der Diagnose oder den bekannten archäologischen Funden kann die Ausgrabung auf der gesamten Fläche oder einem Teil der Gesamtfläche der Einrichtung durchgeführt werden.
Im Gegensatz zur Diagnose stehen vorbeugende Ausgrabungen dem Wettbewerb offen. Der Betreiber, der entweder Inrap oder ein zugelassenes privates Unternehmen sein kann, wird vom Planer (Bauherr der Ausgrabung) nach Validierung des wissenschaftlichen Interventionsprojekts durch SAR ausgewählt.
Die Ergebnisse der Ausgrabung werden in einem Bericht an den Staat innerhalb einer vertraglichen Frist (maximal zwei Jahre) ab Abschluss der Feldoperation vorgelegt. Die Normen, denen die Berichte entsprechen müssen, sind in den Verordnungen vom 16. September 2004 und 27. September 2004 festgelegt (Links zu den Erlassen zu legifrance). Die wissenschaftliche Qualität des Berichts wird von der CTRA Übersee beurteilt, die eine Stellungnahme abgibt.
Für bestimmte Vorhaben kann der Nationale Fonds für vorbeugende Archäologie (FNAP) Mittel übernehmen oder Zuschüsse gewähren