Das im Januar 2018 eingeführte neue Programm für geförderte Verträge zielt darauf ab, die berufliche Eingliederung von Personen, die vom Arbeitsmarkt entfernt sind, zu fördern, indem eine berufliche Situation geschaffen, der Zugang zur Ausbildung erleichtert und Fähigkeiten erworben werden.

Sie sind Arbeitgeber im nichtmarktbestimmten Sektor:

• Kulturverein, Kommunalverwaltung, Einrichtung von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen
• Sie bieten eine Stelle an, um die Beherrschung von Berufsverhalten und technischen Fähigkeiten zu entwickeln
• Sie können die begünstigte Person täglich begleiten
• Sie ermöglichen den Zugang zu Ausbildung und Kompetenzerwerb (Auffrischung, Vorqualifizierung, Professionalisierung, Vae, Erwerb neuer Kompetenzen...).

Begleitung Ihres Projekts, einen Mitarbeiter in einem GEP einzustellen:

• Eine frühzeitige Diagnose, um sicherzustellen, dass das GEP die richtige Lösung ist
• Ein dreiseitiges Gespräch mit Ihrem zukünftigen Mitarbeiter und Ihrer Stellenvermittlung vor Vertragsbeginn
• Ein Gespräch 1-3 Monate vor Vertragsende

Die Vorteile von:

• Eine Vereinbarung für maximal 12 Monate, verlängerbar auf mindestens 6 Monate.
• Eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 50% (oder 60% für RSA-Begünstigte) auf der Grundlage des stündlichen SMIC und von 20 h/Woche.

Die monatliche Beihilfe beträgt unabhängig von der Wochenarbeitszeit 422 € (von 20 h/Woche bis 35 h), wobei die Sozialabgaben unterschiedlich hoch sind.
Die finanzielle Unterstützung des Staates für die Arbeitgeber von Nouvelle-Aquitaine wird in einem Erlass der Präfektur vom 29. Dezember 2017 festgelegt.

Für weitere Informationen und nützliche Kontakte siehe Präsentation zum Download