Hilfe beim Schreiben von Originalmusik
Präsentation der Vorrichtung und Formular für Hilfeersuchen
Hilfe beim Schreiben von Originalmusik
Politik des Ministeriums
Die Förderung des Schreibens neuer musikalischer Werke ist einer der Schwerpunkte der öffentlichen Politik zur Unterstützung des zeitgenössischen Schaffens und der Komponisten.
Diese direkte Unterstützung von Komponisten beim Schreiben neuer musikalischer Werke verfolgt ein dreifaches Ziel:
- Mehr kreative Projekte anregen und so zur Entstehung neuer musikalischer Repertoires beitragen
- Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Komponisten
- Förderung der Produktions- und Verbreitungsstrukturen (Opern, Orchester, Musikensembles, Festivals...), um Werke lebender Komponisten zu programmieren und so dem Publikum die Vielfalt des Angebots und die Erneuerung der Repertoires zu gewährleisten.
Er verleiht den Komponisten staatliche Anerkennung für ihr Handwerk und ihre Arbeit und unterstützt die Bemühungen der Werke-, Produktions- und Verbreitungsstrukturen, die die geförderten Werke der Öffentlichkeit präsentieren. Außerdem fördert es eine ausgewogene Verteilung der geförderten Projekte auf das Gebiet.
Beschreibung des Entwurfs und Zulässigkeitsvoraussetzungen des Antrags
Die Beihilfe wird für das Schreiben eines Originalmusikwerks gewährt, das ein geistiges Werk im Sinne von Artikel L.112-2 des Gesetzbuches über geistiges Eigentum ist, um es der Öffentlichkeit vorzustellen.
Anpassungen, Umwandlungen oder Abmachungen bestehender Musikwerke im Sinne von Artikel L. 112-3 desselben Gesetzes sind nicht förderfähig.
Jeder Komponist kann eine Schreibhilfe beantragen. Es gibt keine Altersgrenze, kein Mindestalter, keine Staatsangehörigkeitserfordernisse, kein Musikdiplom oder eine mögliche Bekanntheit.
Keine Informationen über den Stil des Komponisten diskriminieren auch nicht die Zulässigkeit von Bewerbungen. Alle musikalischen Genres werden untersucht: Opern, symphonische Werke, Instrumental- und Gesangsensembles, kleine Besetzungen und elektroakustische Musik; Musik für das Musiktheater, dramatische Aufführungen, Choreografie oder Film, Klanginstallationen, Chöre, Werke von pädagogischem Interesse, Amateurpraktiken, traditionelle Musik, Harmonien, Aufführungen von Liedern und Jazz, etc....
Um zulässig zu sein, muss dem Antrag ein Verbreitungsprojekt beigefügt werden, was die schriftlichen Verpflichtungen einer Produktionsstruktur und eines Musikensembles rechtfertigt, damit das Werk mindestens einmal öffentlich präsentiert wird davon mindestens einmal im Rahmen einer Vertretung im Inland.
Die erste Aufführung des Werks muss frühestens im Kalenderjahr nach der Einreichung des Antrags erfolgen.
Im Interesse der Erneuerung der Begünstigten kann ein und derselbe Komponist höchstens alle zwei Jahre eine einzige Beihilfe erhalten.
Modalitäten der Zuteilung
Die Dossiers werden von den Musikberatern der Drac mit Unterstützung eines Sachverständigenausschusses geprüft, was eine faire Behandlung der Dossiers ermöglicht.
Nach Stellungnahme des Sachverständigenausschusses wird die Beihilfe vom Präfekten der Region Drac am Ort der Hinterlegung der Akten unter Berücksichtigung der technischen Beherrschung des Komponisten, des künstlerischen Interesses an seinem Projekt und der Bedingungen für die Produktion und Verbreitung des Werks gewährt.
Die Zuschlagsentscheidung wird dem Antragsteller mitgeteilt. Die Beihilfe wird nach Übergabe der Aufteilung gezahlt und von den Dienststellen der DRAC auf ihre Übereinstimmung mit dem ausgewählten Vorhaben überprüft. Die Übergabe der Partitur muss spätestens erfolgen vor dem 31. Dezember das dritte Jahr, das auf das Jahr folgt, in dem die Zuschlagsentscheidung mitgeteilt wird.
Die Unterlagen für den Antrag
Die Antragsunterlagen sind an die entsprechende DRAC am Ort der ersten Verbreitung des beantragten Werkes zu richten. Es enthält die im beigefügten Formular beschriebenen Unterlagen. Dem Antrag sind mindestens eine Partitur oder eine Tonaufzeichnung beizufügen, aus der hervorgeht, dass der Antragsteller Komponist ist, und eine schriftliche Verpflichtung, die von jeder Person unterzeichnet wurde, die die Verbreitung des Werks, das Gegenstand des Antrags ist, gewährleisten kann sie mindestens einmal im Staatsgebiet zu vertreten.
Wie reichen Sie Ihre Anfrage ein?
Ihr Dossier muss vor dem 31. Dezember online gestellt werden :
Gehen Sie auf die Website mesdemarches.culture.gouv.fr Füllen Sie das elektronische Formular direkt aus und legen Sie die gewünschten Belege bei. Ihre Anfrage wird an die DRAC weitergeleitet, die für die Prüfung Ihres Dossiers zuständig ist, d. h. an die Region, in der Ihr Fall erstmals veröffentlicht wurde.
Wenn Sie technische Probleme haben oder keinen Zugang zur Cloud haben, wenden Sie sich bitte an den Musikberater in der Region, in der Ihre Bewerbung eingereicht werden soll.
Nach der Bestätigung Ihres Online-Antrags erhalten Sie eine Empfangsbestätigung an die Adresse, die Sie bei der Erstellung Ihres Kontos angegeben haben. Diese E-Mail enthält alle Informationen über die Maßnahmen, die Sie ergreifen.
Mehr erfahren
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:
Für die gelehrte Musik Victoria Ducret-Pottiez , Beraterin | Für die aktuelle Musik Mélanie Ozouf , Beraterin |
- Virginie Amelot, Musikassistentin der DRAC Normandie : 02 32 10 70 52 - virginie.amelot@culture.gouv.fr
Öffentliche(n) förderfähige(n)
Komponisten und Komponistinnen