Fonds Zugänglichkeit 2022
Das Ministerium für Kultur trägt zur Entwicklung von Maßnahmen und Maßnahmen bei, mit denen die Hindernisse für die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen am kulturellen Leben beseitigt werden können; ältere Menschen und Personen, die in Gesundheits- oder Sozialeinrichtungen untergebracht sind oder in Begleitung sind.
Ein nationaler Barrierefreiheitsfonds in Höhe von 1 Mio. EUR wird für (nicht bebaute) Investitionsbeihilfen für kulturelle Einrichtungen auf Antrag bereitgestellt. Der Fonds ist bis 2021 auf die Strukturen der darstellenden Künste ausgerichtet und betrifft heute die Strukturen aller künstlerischen und kulturellen Bereiche (Buch und Lesen, Film und audiovisuelle Medien, Architektur, Kulturerbe, Museen, darstellende Kunst, bildende Kunst und bildende Kunst).
Die Art der förderfähigen Projekte ist breit gefächert: Neben dem Erwerb spezifischer Ausrüstung ermöglicht der Fonds auch die Unterstützung von Schulungen und die Entwicklung geeigneter Kommunikationsinstrumente. In jedem Fall müssen die Mittel es ermöglichen, die Politik des Zugangs zum kulturellen Angebot für Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen und alle Personen, die in medizinischen Einrichtungen oder Gesundheitseinrichtungen untergebracht oder begleitet sind, zu begleiten.
Bei der Priorisierung der Anträge wird Folgendes berücksichtigt:
- geografische Ausgewogenheit der Projektträger,
- der Repräsentativität der verschiedenen künstlerischen und kulturellen Disziplinen und Bereiche,
- der Erneuerung der Begünstigten
- des Interventionssatzes der Struktur
Der Zeitplan des Fonds für die Zugänglichkeit beruht auf zwei Schritten:
- Die Strukturen reichen spätestens am Dienstag, 15. März unter eac-dc.drac.normandie@culture.gouv.fr. Bitte im Betreff eintragen: Barrierefreiheitsfonds.
- Die DRAC übermittelt die Unterlagen an Ministerium für Kultur - Generaldelegation für Übertragung, Territorien und kulturelle Demokratie (DG2TDC) der das Gerät steuert.
Die Aufteilung der Mittel des Fonds Zugänglichkeit 2022 wird von einer Jury bestimmt, die sich zusammensetzt aus:
- Vertreter der zentralen Verwaltung des Ministeriums für Kultur (DG2TDC, DGCA, DGPA)
- Vertreter der dezentralen Dienststellen des Ministeriums für Kultur (DRAC/DAC/MAC)
- Vertreter der Generaldirektion für sozialen Zusammenhalt (DGCS) des Ministeriums für Solidarität und Gesundheit
Die Strukturen, die ein Projekt eingereicht haben, werden von der DRAC über die Schlussfolgerungen dieser Jury informiert im Mai 2022.
Bei Fragen stehen Ihnen die Kulturberater gerne zur Verfügung:
- Hélène Langlois (Departement Manche und Calvados Occidental): helene.langlois@culture.gouv.fr
- Bruno Ponsonnet (Departement Eure und Calvados oriental): bruno.ponsonnet@culture.gouv.fr
- Caroline Renault (Departement Seine-Maritime): caroline.renault@culture.gouv.fr
- Marielle Stinès (Departement Orne und Caen la Mer): marielle.stines@culture.gouv.fr