Unterricht im Tanz - Vorschriften
Das staatliche Diplom des Tanzlehrers ist für den Unterricht des Tanzes in den Disziplinen Klassik, Moderne und Jazz obligatorisch (Gesetz vom 10. Juli 1989 über den Tanzunterricht).
Texte mit Bezug:
- Gesetz Nr. 89-468 vom 10. Juli 1989 über den Tanzunterricht
- Dekret Nr. 92-193 vom 27. Februar 1992 zur Anwendung des Gesetzes Nr. 89-468 vom 10. Juli 1989 über den Tanzunterricht
- Gesetzbuch für das Bildungswesen
- Erlass vom 20. Juli 2015 über die verschiedenen Zugangswege zum Beruf des Tanzlehrers gemäß Artikel L. 362-1 des Bildungsgesetzbuches
Im Folgenden finden Sie:
- der Studentenführer: Staatsdiplom des Tanzlehrers
- Anmeldung zur Ausbildung zum Staatsdiplom als Tanzlehrer
- die Liste der für die Ausbildung zuständigen Stellen
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an isabelle Savary Abteilung Regulierung - 02-31-38-39-68 - isabelle.savary@culture.gouv.fr