Die bemerkenswerten Kulturerbestätten (SPR) von Hauts-de-France
Die herausragenden Kulturstätten wurden mit dem Gesetz Nr. 2016-925 vom 7. Juli 2016 über die Freiheit der Schöpfung, Architektur und das Kulturerbe geschaffen. Diese Einrichtung dient dem Schutz und der Aufwertung des architektonischen, städtischen und landschaftlichen Erbes unserer Gebiete.
Die bemerkenswerten Kulturerbestätten sind Städte, Dörfer oder Stadtviertel, deren historische, architektonische, archäologische, künstlerische oder landschaftliche Erhaltung, Restaurierung, Sanierung oder Aufwertung von öffentlichem Interesse ist. »
Als Ersatz für alte Schutzeinrichtungen (geschützte Sektoren, ZPPAUP, AVAP) dient die Einstufung als bemerkenswerte Kulturerbestätten dazu Schutz und Aufwertung des architektonischen, städtischen und landschaftlichen Erbes unserer Gebiete.
Die ländlichen Räume und die Landschaften, die mit diesen Städte, Dörfer oder Bezirke ein kohärentes Ganzes oder ein Ganzes, das zu seiner Erhaltung oder Aufwertung beitragen könnte, kann in dieselbe Kategorie eingestuft werden.
Für SPR mit Plan zur Erhaltung und Aufwertung (PSMV) nimmt der Architekturberater an der Entwicklung der Teile des öffentlichen Auftrags teil, wenn der Staat Bauherr ist. Es verfolgt die Vorgehensweise sowohl bei der Erstellung als auch bei Revisionen und Erweiterungen.
Außerdem stellt er die Unterlagen in CRPA (1. Sektion) und in der nationalen Kommission (CNPA) vor.