Diese Beihilfe betrifft die Schaffung von Aufführungen im Bereich der Zirkuskunst. Die Antragsunterlagen für die Beihilfe 2022 sind den Referenzdracs der Unternehmen so bald wie möglich, spätestens jedoch am 15. Februar 2022, zu übermitteln.

Die Kriterien für die Förderfähigkeit

Diese Beihilfe betrifft die Schaffung von Aufführungen im Bereich der Zirkuskunst. Die Anträge werden von professionellen kreativen Einrichtungen, insbesondere von Zirkuskunstgesellschaften, oder von beauftragten Produzenten eingereicht, denen(n) der Künstler(er) vertraglich die Verantwortung für die Durchführung des Projekts übertragen hat (hat).

Ein und derselbe Projektträger (Künstler oder Unternehmen) kann pro Kalenderjahr nur einen Beihilfeantrag stellen. Er kann eine solche Beihilfe nicht zwei Jahre hintereinander erhalten, unabhängig vom Projekt. Er kann keinen neuen Beihilfeantrag für ein Vorhaben stellen, zu dem in den vergangenen fünf Jahren im Rahmen dieser Regelung bereits eine ablehnende Stellungnahme abgegeben wurde. Diese Beihilfe kann mit Beihilfen nach allgemeinem Recht (Projektbeihilfen oder DRAC-Vereinbarung) kumuliert werden.

Kriterien für Analyse und Bewertung

In den vorgelegten Unterlagen sind die Absichten und künstlerischen Absichten des Projekts zu erläutern. Folgende Aspekte sind zu berücksichtigen:

  • die Originalität des Projekts und sein Beitrag zur Vielfalt der Schöpfung;
  • die Einbeziehung des Projekts in das Gesamtkonzept des Unternehmens und/oder der Künstler in ihre Laufbahnen;
  • das künstlerische Team und eventuelle Kooperationen;
  • die verwendeten Zirkustechniken und ihre Beteiligung am künstlerischen Zweck des Projekts;
  • die Wahl des szenischen Raums (kreisförmig, stirnseitig, halbkreisförmig, unter einem Zelt, im Saal, im Freien...);
  • der Umfang des Projekts im Hinblick auf seinen künstlerischen Ehrgeiz, seine Produktionsmodalitäten und die eingesetzten Fähigkeiten. Unterstützt werden Projekte, deren Umfang eine zusätzliche Unterstützung zusätzlich zu den im Rahmen der Unterstützung nach allgemeinem Recht gewährten Mitteln (Projektbeihilfen oder Übereinkommen) erfordert;
  • die Aussichten für die Verbreitung des Projekts und seine wirtschaftliche Tragfähigkeit (Tourenplanung ist dem Dossier beizufügen);
  • die Bedingungen für die Durchführung des Projekts (Proben, Wohnungen...) und die Lohnpolitik;
  • Montage der Produktion (Koproduktionen, verschiedene Unterstützungen...). Der vorgelegte Haushaltsplan muss andere Mittel enthalten als die vom Staat beantragte Hilfe, die keine Mehrheit bilden darf. Besondere Aufmerksamkeit wird den Projekten gewidmet, deren Koproduzenten über das gesamte Staatsgebiet verteilt sind.

Die Bewertungs- und Entscheidungsgremien

Die Anträge auf Unterstützung werden von den Unternehmen bei der Regionaldirektion für Kulturangelegenheiten (DRAC) eingereicht, deren Hauptverwaltung sie unterstehen. Alle Anträge werden mit Stellungnahme des DRAC-Beraters von einem Sachverständigenausschuss geprüft, der auf nationaler Ebene zusammentritt. Der Sachverständigenausschuss, der sich aus acht qualifizierten Persönlichkeiten zusammensetzt, die für das gesamte Gebiet verantwortlich sind und aufgrund ihrer Kompetenzen im Bereich des Gründungskreischs ausgewählt wurden, gibt eine beratende Stellungnahme zu den Projekten ab. Die Beihilfen werden von den DRAC gewährt. Die Liste der ausgewählten Projekte ist öffentlich.

Die Modalitäten der Einreichung der Unterlagen: papiergestützte und papierlose Übermittlung

Die Akte muß folgendes enthalten: ein schriftliches Antragsschreiben, eine Kunst- und Finanzakte, zusammen mit den Verwaltungsunterlagen und dem beigefügten Merkblatt. Alle diese Dokumente sind der DRAC mit Firmensitz sowohl in Papierform (1 Exemplar) per Post als auch auf elektronischem Wege zu übermitteln. Die Dateien müssen in zwei separaten Ordnern gespeichert werden: einem für künstlerische und finanzielle Dokumente, einem für Verwaltungsdokumente und einem separaten Datensatz mit dem Budget der Kreation. ACHTUNG: Maximale Größe für alle 6MB-Dateien, lesbar auf PC Windows 7. Vermeiden Sie das Senden von Ordnern per E-Mail und bevorzugen Sie die Verwendung einer Plattform zum Herunterladen von Ordnern. Unvollständige Unterlagen werden nicht geprüfts.

Zeitplan für die Umsetzung der Regelung

Die Antragsunterlagen der Beihilfe 2022 müssen den DRAC Referenzdaten der Unternehmen so bald wie möglich und bis zum 15. Februar 2022.

Die Akten werden zusammen mit der Stellungnahme der Theaterberater an die Delegation im DGCA-Theater weitergeleitet.

Der Sachverständigenausschuss tritt im März 2022 auf nationaler Ebene zusammen, und die Mitteilung der Ergebnisse erfolgt im April 2022.

Bilanzen

Der Begünstigte verfügt über eine Frist von zwei Jahren für die Durchführung des Projekts, das Gegenstand der gewährten Beihilfe ist. Diese Frist beginnt mit der Auszahlung der Mittel an den Empfänger. Wird das Vorhaben nicht innerhalb dieser Frist durchgeführt, so erstattet der Begünstigte auf Antrag des Ministeriums für Kultur die gezahlten Beträge ganz oder teilweise.

Der Begünstigte erstellt ein Jahr nach Auszahlung der Mittel eine Bilanz über den Fortschritt des geförderten Projekts. Drei Jahre nach der ersten Vorstellung wird eine Bilanz erstellt, um die durchgeführte Verbreitung und das betroffene Publikum zu bewerten.

Unten finden Sie die auszufüllenden Unterlagen

 

ok_formulaire aide nat creation cirque 2022-DRAC .docx

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Gedruckte Ausgabe von:

Drac Hauts-de-France - Website von Amiens
Rue Henri Daussy CS 44407 80044 Amiens Cedex 1

Digitales Exemplar von:

camille.noblet@culture.gouv.fr