Fonds für die Zugänglichkeit
Das Ministerium für Kultur trägt zur Entwicklung von Maßnahmen und Maßnahmen bei, mit denen die Hindernisse für die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen am kulturellen Leben beseitigt werden können; ältere Menschen und Personen, die in Gesundheits- oder Sozialeinrichtungen untergebracht sind oder in Begleitung sind.
Ein Fonds für Barrierefreiheit in Höhe von einer Million Euro auf nationaler Ebene wird für Beihilfen für Investitionen (ohne Rahmen) für kulturellen Strukturen Gezielt bis 2021 auf die Strukturen der darstellenden Künste, betrifft der Fonds heute die Strukturen von alle künstlerischen und kulturellen Bereiche (Buch und Lesen, Film und audiovisuelle Medien, Architektur, Kulturerbe, Museen, darstellende Kunst, bildende und bildende Kunst).
Die Art der förderungswürdigen Projekte ist breit gefächert:Beschaffung von Material Im Rahmen des Fonds können auch Ausbildung und die Entwicklung von' angepaßt. In allen Fällen müssen die gewährten Kredite zwingend auf Investitionen und müssen es ermöglichen, die Politik des Zugangs zum kulturellen Angebot für Personen mit einer Behinderungsie ältere Menschen und alle Personen, die untergebracht oder in Begleitung sind in medizinischen Einrichtungen oder Gesundheitseinrichtungen.
In diesem Jahr wird den Projekten, die die Vernetzung der Strukturen und Bündelung der Instrumente sowie Projekte von Einrichtungen, die Maßnahmen zur Förderung der Zugänglichkeit.
Bei der Priorisierung der Anträge wird Folgendes berücksichtigt:
- geografische Ausgewogenheit der Projektträger,
- der Repräsentativität der verschiedenen künstlerischen und kulturellen Disziplinen und Bereiche,
- der Erneuerung der Begünstigten,
- des Interventionssatzes der Struktur.
Die Höhe der gewährten Zuschüsse darf 3000 EUR nicht unterschreiten. Die Obergrenze des DRAC-Interventionssatzes beträgt 80 % der Gesamtkosten des Projekts.
Der Zeitplan des Fonds für die Zugänglichkeit beruht auf zwei Etappen: Die Strukturen reichen bei der DRAC des Hauts-de-France ein Dossier ein bis zum 12. März 2023 inklusive, über den Antragsformular. Die Strukturen sorgen dafür, dass der Hinweis «Barrierefreiheitsfonds» in den Antragsgegenstand aufgenommen wird.
Die Dossiers werden dann in einem Ausschuss geprüft, der die Generaldelegation mit der Übertragung, den Territorien und der kulturellen Demokratisierung verbindet und das Instrumentarium steuert.
Die Strukturen, die ein Projekt eingereicht haben, werden im Mai 2023 von der DRAC über die Schlussfolgerungen dieser Jury informiert.
Kontakt
Für Informationen über den Fonds Accessibility wenden Sie sich bitte an: fonds-accessibilite-drac-hauts-de-france@culture.gouv.fr