Förderung von Unternehmen: Sonderfälle
Private historische Denkmäler
Spenden an die Stiftung des Erbes oder an eine andere anerkannte gemeinnützige Stiftung oder Vereinigung, die für Konservierungsarbeiten bestimmt sind, der Restaurierung und der öffentlichen Zugänglichkeit privater historischer Denkmäler unter verschiedenen Bedingungen Anspruch auf die steuerliche Förderung von Unternehmen haben, insbesondere wenn das Denkmal, das davon profitiert, vom Eigentümer aufbewahrt wird, und öffentlich zugänglich für mindestens zehn Jahre.
Eine Vereinbarung muss zwischen dem Eigentümer und der Vermögensstiftung oder der autorisierten Spendenorganisation getroffen werden.
Erwerb von zeitgenössischer Kunst und Musikinstrumenten
Gesellschaften, die Originalwerke lebender Künstler erwerben und sie auf einem Sonderreservekonto eintragen lassen, können vom steuerpflichtigen Ergebnis des Erwerbsjahres und der folgenden vier Jahre zu gleichen Teilen abziehen eine Summe, die dem Anschaffungspreis bis zu 0,5 % des Umsatzes entspricht. Originalwerke sind zudem von der Gewerbesteuerbemessungsgrundlage ausgenommen.
Während der gesamten Abzugszeit müssen die so erworbenen Werke an einem Ort ausgestellt werden, der der Öffentlichkeit oder einfach den Arbeitnehmern und/oder Kunden des Unternehmens, ausgenommen Büros, offen steht.
Die gleiche Maßnahme gilt für den Erwerb von Musikinstrumenten, die zur unentgeltlichen Verleihung an professionelle Dolmetscher, an Studenten der nationalen Hochschulen von Paris und Lyon und an Studenten der dritten Klasse bestimmt sinde Zyklus der anderen Konservatorien und Musikschulen.
Live-Unterhaltung und Ausstellungen zeitgenössischer Kunst
Öffentliche oder private Einrichtungen, deren Verwaltung uneigennützig ist und deren Haupttätigkeit die öffentliche Vorführung von dramatischen, lyrischen, musikalischen, choreografischen, filmischen und Zirkusausstellungen oder die Organisation von Ausstellungen zeitgenössischer Kunst ist, können, auch wenn sie der Mehrwertsteuer und anderen Handelssteuern unterliegen, von der Steuerregelung der Unternehmensförderung profitieren, sofern die geleisteten Zahlungen für diese Tätigkeit verwendet werden.
Nationalschätze und Werke von großem Kulturerbe
Die Finanzierung des Erwerbs eines als «Nationalschatz» anerkannten Kulturgutes oder «Werks von bedeutendem Vermögensinteresse» zugunsten einer öffentlichen Sammlung berechtigt zu einer Steuerermäßigung in Höhe von 90 % der geleisteten Zahlungbis zu 50 % der geschuldeten Steuer.
Erwirbt das Unternehmen eine «Staatskasse» für eigene Rechnung, beträgt der Steuervorteil 40 % des Kaufbetrags, wobei dieser Vorteil drei Bedingungen unterliegt:
- der Gegenstand darf für einen Zeitraum von zehn Jahren nicht veräußert werden;
- während dieser Zeit muss die Ware in einem Depot eines Museums in Frankreich aufbewahrt werden;
- das Unternehmen verpflichtet sich, der Einstufung der Immobilie in seinem Kaufantrag bei den Verwaltungsbehörden zuzustimmen.