Geschichte der UDAP und Architekten der französischen Gebäude
Von den Zweigstellen der französischen Gebäude zu den Abteilungen für Architektur und Kulturerbe
Mit Dekret vom 6. März 1979 wurden die in der unmittelbaren Nachkriegszeit entstandenen französischen Gebäudeagenturen in «Departementsdienste für Architektur» (SDA) umbenannt.
1996 wurden die SDA zum "Departementsdienst für Architektur und Kulturerbe" (SDAP) und dem Ministerium für Kultur und Kommunikation angegliedert
Im Jahr 2011 wurden die SDAP gemäß Dekret Nr. 2010-633 vom 8. Juni 2011 in Territoriale Abteilung für Architektur und Kulturerbe (STAP) umbenannt und administrativ den Regionalen Direktionen für Kulturangelegenheiten (DRAC) zugeordnetDezentralisierter Dienst des Ministeriums für Kultur und Kommunikation als «Gebietseinheiten».
Im 1sich setzen Im Rahmen der Gebietsreform des Staates werden die STAP innerhalb der DRAC zu "Departementseinheiten für Architektur und Kulturerbe" (UDAP). Geografisch bleiben die UDAP in ihrer Kompetenzabteilung angesiedelt.
Architekt der Gebäude von Frankreich
In den Abteilungen für Architektur und Kulturerbe (UDAP) üben Architekten und Stadtplaner des Staates (AUE) die Funktion ausArchitekten von Gebäuden in Frankreich (ABF).
Das 1946 gegründete Korps der ABF ist seit 1993 dem Korps der staatlichen Stadtplaner im Korps der Architekten und Stadtplaner des Staates, Sektion Kulturerbe, angegliedert.
Die ABF üben Genehmigungs-, Vereinbarungs- oder Empfehlungsbefugnisse aus, sofern sie geltende Gesetze und Vorschriften einhalten, und tragen im Rahmen ihrer Kontrollaufgaben zur Verbesserung der von Einzelpersonen und Gebietskörperschaften vorgeschlagenen Projekte bei.
Die Aufgaben des Architekten der französischen Gebäude:
- die Anwendung der Rechtsvorschriften über Architektur, Städtebau, Stätten, historische Denkmäler und ihre Umgebung in Verbindung mit anderen staatlichen Dienststellen zu gewährleisten;
- er sorgt für die Erhaltung der unter dem Schutz der historischen Denkmäler des Departements stehenden Denkmäler und gewährleistet die Bauleitung der Arbeiten an den staatlichen Denkmälern, die dem Ministerium für Kultur unterstehen;berät die Gebietskörperschaften in Fragen der Erhaltung des nicht geschützten Kulturerbes und gibt Stellungnahmen zu den von den Präfekturen vorgelegten Dossiers ab, die die Raumordnung, die Landschaft, die Stadtplanung, die Ausstattung der ländlichen Gebiete... betreffen;
- ist Bewahrer der staatlichen Denkmäler, die dem Kulturministerium zugeordnet sind. Die ABF kann für ein oder mehrere Denkmäler, einschließlich der Kathedrale ihres Departements, zuständig sein;
- übt die Funktion des Leiters oder Stellvertreters des Leiters der UDAP aus.