Steckbriefe 1.2. Die Einstufung als bemerkenswerter Kulturerbe-Standort. Abgrenzungsphase - Bauherr Kollektiv
Die für den Städtebau zuständige Behörde kann die Initiative zur Einrichtung einer Site Patrimonial Remarquable (SPR) auf dem Gebiet einer oder mehrerer Gemeinden ergreifen. Sie ersucht daraufhin den Präfekten der Region (Regionaldirektion für kulturelle Angelegenheiten Grand Est - DRAC) per Post, dem eine Beratung durch das beschlussfassende Organ beigefügt ist. Zu diesem Zeitpunkt ist es nicht erforderlich, dass ein Vorschlag für einen Umfang erstellt wird.
1. Die Vorstudie
Die Vorstudie zielt darauf ab, den Umfang des SPR auf der Grundlage einer Diagnose zu definieren, die es ermöglicht, das historische, architektonische, archäologische, künstlerische oder landschaftliche Interesse des betreffenden Gebiets zu bewerten.
Die Ausarbeitung dieser Studie erfolgt in Abstimmung mitArchitekt der Gebäude von Frankreich (ABF) in allen Phasen.
Er sollte insbesondere an der Ausarbeitung der Spezifikation und der Auswahl des Studienbeauftragten beteiligt werden. Sobald dieser ausgewählt ist, kann die Gemeinschaft einen Zuschuss von der DRAC Grand Est beantragen.
2. Konsultation Nationale Kommission für Kulturerbe und Architektur (CNPA)
Sobald der Entwurf des Umfangs der SPR feststeht, beschlagnahmt die Planungsbehörde den Präfekt der Region (DRAC Grand Est). Die Gemeinde muss dem Antrag die Vorstudie beifügen, die die Diagnose, den Vorschlag für den Umfang und das Managementinstrument, die Beratung der zuständigen Behörde, die das Projekt validiert, und gegebenenfalls die Stellungnahme der betreffenden(n) gemeinsamen(n) Behörde(n) umfasst.
Die Gemeinschaft und der Studienbeauftragte beteiligen sich an der Präsentation des Projekts vor der Nationale Kommission für Kulturerbe und Architektur (CNPA).
Die CNPA äußert sich zum Entwurf des Umfangs und schlägt das geeignetste Managementinstrument vor, Plan zur Sicherung und Aufwertung (PSMV) oder Plan zur Aufwertung der Architektur und des Kulturerbes (PVAP) oder beides (siehe Merkblätter Nr. 2 und Nr. 3).
Schlägt die CNPA eine Änderung der SPR oder des Verwaltungsinstruments vor, so holt der Minister für Kultur die Zustimmung der für die Stadtplanung zuständigen Behörde ein, so gilt das Schweigen für drei Monate als stillschweigende Zustimmung.
3. Die öffentliche Umfrage
Der Präfekt des Departements organisiert die öffentliche Erhebung unter den in Artikel L.123-1 ff. des Umweltgesetzbuchs festgelegten Bedingungen. Der Untersuchungsbeauftragte, der vom Verwaltungsgericht ernannt wird, muss über ein Dossier verfügen, das es ihm ermöglicht, die Öffentlichkeit über die Gründe und Folgen der Umsetzung des PSMV zu informieren.
Im Falle einer Änderung des Projekts nach Abschluss der öffentlichen Untersuchung holt der Minister für Kultur erneut die Stellungnahme der CNPA ein, und die Zustimmung der zuständigen Planungsbehörde gilt als stillschweigende Zustimmung.
4. Der Einstufungsentscheid
Nach Abschluss der öffentlichen Untersuchung der Präfekt des Departements übermittelt dem Präfekten der Region (DRAC) den Antrag auf Einstufung der SPR. Das Dossier umfasst den angenommenen Entwurf der SPR, die Stellungnahme der CNPA, die Beratung der zuständigen Behörde zur Bestätigung des Projekts, die Stellungnahme und den Bericht des Untersuchungsbeauftragten.
Die Entscheidung über die Einstufung, die den Umfang abgrenzt, wird getroffen von Erlass des Ministers für Kultur. Mangels Zustimmung der Planungsbehörde durch Dekret im Staatsrat. Sie wird der für den Städtebau zuständigen Behörde vom Präfekten der Region mitgeteilt, gegebenenfalls mit einer Kopie an die betreffenden Gemeinden.
5. Werbe- und Informationsmassnahmen
Die Entscheidung über die Einstufung der SPR ist Gegenstand der inArtikel R.153-21 des Code de l'urbanisme : Anzeige für 1 Monat am Sitz der Öffentlichen Anstalt für Interkommunale Zusammenarbeit und/oder im Rathaus(en), mit Hinweis auf diese Anzeige in einem Amtsblatt der Abteilung, Veröffentlichung in der Sammlung der Verwaltungsakte oder im Amtsblatt, wenn Dekret im Staatsrat.
Wenn die Gemeinde durch einen Stadtentwicklungsplan, ein städtebauliches Dokument oder eine Gemeindekarte abgedeckt ist, muss die Streckenführung des SPR dem Dokument beigefügt werden.
6. Auswirkungen der Einstufung als bemerkenswerter Vermögenssektor (SPR)
Die Entscheidung über die Einstufung als SPR ist der erste Schritt. Die Ausarbeitung des Verwaltungsdokuments PSMV und/oder PVAP kann dann in Angriff genommen werden (siehe Merkblätter Nr. 2 und Nr. 3).
Nach der Veröffentlichung der Entscheidung über die Einstufung als SPR muss eine lokale Kommission eingesetzt werden (siehe Steckbrief n°4).
Die SPR muss auch mit Mitteln der Mediation und der Bürgerbeteiligung ausgestattet sein.
Arbeiten, die den Zustand der äußeren Gebäudeteile, einschließlich des zweiten Bauwerks, verändern können, bedürfen der vorherigen Genehmigung. Die internen Arbeiten unterliegen der vorherigen Anmeldung ab dem Erlass, der die Prüfung eines PSMV vorschreibt.
Die Knechtschaft der Umgebung wird im Umfang der SPR ausgesetzt, eine Verfahren zur Einrichtung eines abgegrenzten Umkreises der Umgebung kann eingeleitet werden parallel.