Steckbrief Nr. 2.1. Erstellung Backup- und Valorisierungsplan - Bauherr Staat
Der Schutz- und Erschließungsplan (PSMV) wird gemeinsam vom Staat und der für Stadtplanung zuständigen Behörde ausgearbeitet. Dies bedeutet, dass jeder Beschluss oder jede Handlung des Entwurfsverfahrens von beiden Parteien vereinbart werden muss.
Artikel L.313-1 & R.313-1 bis 18 Code des Städtebaus
1. Einsatz wird geprüft
Die Prüfung des PSMV erfolgt durch Erlass des Präfekten des Departements nach Zustimmung des beschlussfassenden Organs der für das Planungsdokument zuständigen Behörde. Mit dieser Verordnung wird der Umfang der Studie abgegrenzt und der Plan Local d'Urbanisme (PLU) überarbeitet.
Es ist Gegenstand der inArtikel R.153-21 des Kodex der Stadtplanung, siehe Abschnitt 7.
2. Bestimmung des Studienleiters
Der Präfekt des Departements, Regionale Direktion für kulturelle Angelegenheiten (DRAC), organisiert das Auswahlverfahren für den Studienbeauftragten. Die Gemeinde und der Architekt der französischen Gebäude (ABF) sind an allen Phasen beteiligt, insbesondere bei der Erstellung des Lastenheftes und der Auswahl des Kandidaten. Es ist auch wünschenswert, das Pflichtenheft von der lokalen Kommission der Site Patrimonial Remarquable (SPR) validieren zu lassen. Der Studienbeauftragte wird vom Präfekten der Abteilung nach Zustimmung der zuständigen Behörde ernannt.
Der Studienbeauftragte muss ein Architekt mit Kompetenzen in den Bereichen Kulturerbe, Kunstgeschichte, Städtebau, Landschaft sein. Weitere Zuständigkeiten können aufgrund der Besonderheiten des Gebiets und der Ziele des PSMV (wirtschaftliche, soziale, ...) beantragt werden. Es kann ein multidisziplinäres Team bilden, und im Falle einer Gruppierung muss es als Vertreter benannt werden.
3. Erstellung Backup- und Ausbauplan (PSVM)
Die Durchführung des PSMV wird gemeinsam vom Präfekten und der zuständigen Behörde gemäß den in der Spezifikation für die Auswahl des Studienbeauftragten festgelegten Modalitäten durchgeführt. Die lokale Kommission ist während des gesamten Verfahrens beteiligt (siehe Steckbrief Nr. 4).
Es kann eine Arbeitsgruppe oder ein technischer Ausschuss eingesetzt werden, um die Entwicklung des PSMV zu überwachen.
Das PSMV ist ein städtebauliches Dokument, das als PLU in dem von ihm abgedeckten Gebiet gilt, daher muss es alle Bereiche der Stadtpolitik einbeziehen und mit dem Projekt für nachhaltige Entwicklung und Entwicklung (PADD) vereinbar sein.
Der Inhalt des PSMV ist in den Artikeln definiert R.313-2 zu 6 des Codes der Stadtplanung:
- einen Bericht, in dem die getroffenen Entscheidungen und ihre Vereinbarkeit mit dem PADD erläutert werden, der auf einer Diagnose beruht, die ein Verzeichnis des historischen, städtischen und architektonischen Erbes enthält; Archäologie, Kunst und Landschaftsgestaltung sowie eine Analyse der Architektur nach Gebäuden oder Gebäudegruppen;
- eine Verordnung, die folgendes enthält:
- Anforderungen an die architektonische Qualität von Neu- und Bestandsbauten (Material, Standort, Volumen, Umgebung);
- Vorschriften über die Erhaltung oder Aufwertung des baulichen Erbes und der natürlichen oder städtischen Räume;
- die Abgrenzung von Gebäuden, öffentlichen Räumen, Denkmälern, Stätten, Höfen und Gärten, die Identifizierung von Plantagen und städtischen Einrichtungen, die aus kulturellen Gründen zu schützen und zu erhalten, aufzuwerten oder neu auszurichten sind; Geschichte oder Architektur und Vorschriften für ihre Erhaltung oder Restaurierung;
- ein graphisches Dokument, aus dem der Umfang des Plans, eine Typologie der Gebäude, geschützte Gebäude, Gebäude und Gebäude, deren Erhaltung, Restaurierung, Aufwertung oder Sanierung vorgeschrieben ist, hervorgeht, und gegebenenfalls besondere Bedingungen in Bezug auf die Anordnung, die Morphologie, die Abmessungen der Gebäude und die Materialien des geschlossenen und überdachten Raums.
Das PSMV kann Architektur- und Dekorationselemente schützen, die sich auch in Gebäuden befinden.
4. Konsultation der lokalen und nationalen Kommissionen
Die Stadt- und Gemeindeverwaltung wird von der Planungsbehörde mit der örtlichen Kommission der SPR und gegebenenfalls der betreffenden Gemeinde zur Stellungnahme zum Entwurf der PSMV befasst. Aufgrund dieser Stellungnahmen berät sie über diesen Entwurf.
Der Präfekt des Departements übermittelt dem Minister für Kultur, DRAC, zur Prüfung des PSMV durch die Nationale Kommission für Kulturerbe und Architektur.
Der Präfekt gibt so früh wie möglich die Umweltbehörde für die Prüfung «Fall für Fall» an, die entscheidet, ob eine Umweltprüfung erforderlich ist oder nicht (Artikel R122-17 II 8 des Umweltkodex).
5. Die öffentliche Umfrage
Der Präfekt des Departements organisiert die öffentliche Erhebung unter den in den Artikeln L.123-1 und folgende des Umweltgesetzbuches. Das Dossier besteht aus dem Bericht über die Vorlage, der Verordnung, gegebenenfalls den Planungs- und Programmplanungsleitlinien und den verschiedenen Stellungnahmen.
Im Falle einer Änderung des Projekts im Anschluss an die öffentliche Untersuchung werden die Stellungnahmen der örtlichen Kommission der SPR und des Entscheidungsgremiums der Planungsbehörde erneut eingeholt.
6. Genehmigung des Backup- und Wertungsplans
Das PSMV wird durch Erlass des Präfekten des Departements oder Dekret des Staatsrates im Falle einer ablehnenden Stellungnahme des beschlussfassenden Organs der für Städtebau zuständigen Behörde genehmigt.
7. Werbe- und Informationsmassnahmen
Der Erlass zur Genehmigung des PSMV unterliegt den inArtikel R.153-21 des Code de l'urbanisme: Anzeige für 1 Monat am Sitz der Anstalt für Interkommunale Zusammenarbeit und/oder im Rathaus(en), mit Hinweis auf diese Anzeige in einer Zeitung des Departements, Veröffentlichung in der Sammlung der staatlichen Verwaltungsakte im Departement.
In diesem Stadium ist das PSMV für alle für die Durchführung von Arbeiten an den Gebäuden, ob gebaut oder nicht, im Umfang des SPR erforderlich.
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