Steckbrief 3. Erarbeitung Aufwertungsplan Architektur und Kulturerbe - Bauherr Kollektivität
Die Ausarbeitung des Plans zur Aufwertung der Architektur und des Kulturerbes (AVAP) wird von der für die Stadtplanung zuständigen Behörde durchgeführt. Wenn die Site Patrimonial Remarquable (SPR) mehrere Gemeinden betrifft, kann jede zuständige Behörde die PVAP für ihr Gebiet erstellen oder an die Gemeinden delegieren, die dies beantragen. Der Staat - Regionale Direktion für kulturelle Angelegenheiten (DRAC), leistet technische und finanzielle Unterstützung.
Artikel L631-4 & R631-6 bis D631-14 Code des Kulturerbes
1. Bezeichnung des Studienleiters
Die Planungsbehörde prüft die PVAP durch Beratung.
Sie organisiert das Verfahren zur Auswahl des Studienbeauftragten in Zusammenarbeit mitArchitekt der Gebäude von Frankreich (ABF). Dieser beteiligt sich unter anderem an der Ausarbeitung des Lastenheftes und der Auswahl des Dienstleisters. Die lokale Kommission der SPR muss ebenfalls in diese Phase einbezogen werden (siehe Steckbrief Nr.4).
Der Studienleiter muss ein Architekt mit Kompetenzen in den Bereichen Kulturerbe, Städtebau und Landschaft sein. Weitere Kompetenzen, die aufgrund der Besonderheiten des Gebiets erforderlich sind, können verlangt werden (historische, wirtschaftliche, soziale, ...).
Nach Auswahl des Studienbeauftragten kann die Gemeinde einen Antrag auf Zuschuss an die DRAC stellen.
2. Erarbeitung PVAP
Sie wird von der zuständigen Behörde unter den in der Spezifikation festgelegten Bedingungen in Verbindung mit der ABF auf allen Stufen durchgeführt. Die örtliche Kommission wird regelmäßig unterrichtet.
Der Inhalt des PVAP ist definiert inArtikel L.631-4 des Codes des Kulturerbes:
- einen Bericht über die Ziele des Plans auf der Grundlage einer Diagnose, einschließlich eines Inventars des Kulturerbes und der Landschaftselemente;
- eine Verordnung, die folgendes enthält:
- Anforderungen an die architektonische Qualität von Neu- und Bestandsbauten (Material, Standort, Volumen, Umgebung);
- Vorschriften über die Erhaltung oder Aufwertung des baulichen Erbes und der natürlichen oder städtischen Räume;
- die Abgrenzung von Gebäuden, öffentlichen Räumen, Denkmälern, Stätten, Höfen und Gärten, die Identifizierung von Plantagen und städtischen Einrichtungen, die aus kulturellen Gründen zu schützen und zu erhalten, aufzuwerten oder neu auszurichten sind; Geschichte oder Architektur und Vorschriften für ihre Erhaltung oder Restaurierung;
- ein graphisches Dokument, aus dem der Umfang des Plans, eine Typologie der Gebäude, geschützte Gebäude, Gebäude und Gebäude, deren Erhaltung, Restaurierung, Aufwertung oder Sanierung vorgeschrieben ist, hervorgeht, und gegebenenfalls besondere Bedingungen in Bezug auf die Anordnung, die Morphologie, die Abmessungen der Gebäude und die Materialien des geschlossenen und überdachten Raums.
3. Konsultation der Regionalen Denkmal- und Architekturkommission und öffentlicher Personen
Der PVAP-Entwurf, der durch Beschluss der zuständigen Behörde und nach Stellungnahme der lokalen Kommission beschlossen wurde, wird dem Präfekten der Region (DRAC) zur Beschlagnahme der CRPA übermittelt. Die zuständige Behörde und der Studienleiter legen der CRPA das Projekt vor.
Der Präfekt konsultiert auch die in den Artikeln L.132-7 & L.132-9 Städtebauliches Gesetzbuch. Schweigen während 3 Monaten gilt als positive Stellungnahme.
Die zuständige Behörde befasst die Umweltbehörde so früh wie möglich mit der Prüfung von Fall zu Fall», die entscheidet, ob eine Umweltprüfung erforderlich ist oder nicht (Artikel R122-17 II 8a des Umweltkodex).
4. Freigabe Projekt PVAP
Die zuständige Behörde organisiert die öffentliche Untersuchung unter den in Artikel L.123-1 & folgende des Umweltgesetzbuches. Werden nach der öffentlichen Befragung Änderungen vorgeschlagen, wird die lokale Kommission erneut angefragt.
Das beschlussfassende Organ der zuständigen Behörde nimmt die PVAP nach Zustimmung des Präfekten der Region an.
5. Werbe- und Informationsmassnahmen
Der Beschluss zur Genehmigung des PVAP ist Gegenstand der inArtikel R.153-21 der Code des Städtebaus: Anzeige für 1 Monat am Sitz der Öffentlichen Anstalt für Interkommunale Zusammenarbeit und/oder im Rathaus(en), mit Hinweis auf diese Anzeige in einer Zeitung der Abteilung, Veröffentlichung in der Sammlung der Verwaltungsakte der Gemeinschaft.
In diesem Stadium ist die PVAP für alle für die Durchführung von Arbeiten an Gebäuden, ob gebaut oder nicht, im Umfang der SPR erforderlich.