Beratung, Genehmigung und Kontrolle von Arbeiten an denkmalgeschützten Gebäuden und beweglichen Gegenständen
Wie im Gesetzbuch des Kulturerbes erwähnt, ist der Besitzer eines historischen Denkmals für sein Eigentum verantwortlich. Alle Eingriffe, mit Ausnahme der laufenden Wartung eines Gebäudes oder eines beweglichen Gegenstands, der klassifiziert oder eingetragen ist, müssen Gegenstand eines Genehmigungsantrags sein.
Vor jedem Eingriff in ein historisches Denkmal und bereits im Entwurf des Arbeitsprogramms ist es ratsam, die Regionale Denkmalpflege (CRMH) Beratung für Immobilien und bewegliche Gegenstände.
Dieser erste Termin wird es ermöglichen, die verfügbaren Unterlagen zum Thema zu erstellen, die Qualifikation der erwarteten Bauleitung zu definieren und eine erste Gesundheitsbilanz des Gebäudes zu erstellen.
Kontrolle durch den Staat/DRAC
Die Kontrolle, die darauf abzielt, die Erhaltung der denkmalgeschützten und eingetragenen historischen Denkmäler unter den besten Bedingungen zu gewährleisten und ihre Weitergabe an künftige Generationen in bestmöglichem Zustand zu gewährleisten, wird innerhalb der DRAC von den Bediensteten der CRMH ausgeübt.
Sie stellen sicher, dass die geplanten oder punktuellen Eingriffe, gleich welcher Art, das Interesse, das den Schutz historischer Denkmäler begründet hat, nicht beeinträchtigen, und zwar
- die vorgeschriebenen dokumentarischen und technischen Studien;
- vor dem Antrag auf Genehmigung;
- während der gesamten Dauer der Arbeiten, bis sie abgeschlossen sind.
Der Antrag auf Genehmigung von Arbeiten
Jede andere Maßnahme als die laufende Instandhaltung eines denkmalgeschützten oder eingetragenen beweglichen Gegenstands oder Gegenstands ist Gegenstand eines Genehmigungsantrags.
Die vorherige Diagnose
Die Diagnose vor der Restaurierung ist Gegenstand staatlicher Stellungnahmen. Sie leiten den Eigentümer bei der Ausarbeitung des Bauvorhabens.
Letzteres gibt Anlass zur Einigung über Baugenehmigungen (eingetragenes Denkmal) oder Baugenehmigungen (denkmalgeschütztes Denkmal).
Die DRAC legt besonderen Wert auf Architekturstudien, die die Vorbereitung der Arbeiten ermöglichen.
Denkmalgeschützt
Der Zulassungsantrag wird formalisiert durch Genehmigung von Arbeiten (Vermögenskode), wenn es klassifiziert ist.
der Eigentümer muss sein Bauvorhaben beschreiben und auf eine qualifizierte Bauleitung* zurückgreifen (Architekt oder Restaurator, der eine spezifische Ausbildung und Erfahrung im Bereich des Kulturerbes nachweisen kann) unter Bedingungen, die im Kulturschutzgesetz festgelegt sind und eine umfassende Konzeption und Überwachung gewährleisten.
Die Wahl dieser Aufsicht muss von der DRAC bestätigt werden.
Anzeigepflicht für die Genehmigung von Arbeiten an denkmalgeschützten Gebäuden
Genehmigung der Arbeiten an einem denkmalgeschützten Gebäude gemäß Artikel R. 621-16 Vermögensordnung, auf dem Grundstück durch den Begünstigten sichtbar von außen nach Mitteilung der Genehmigung und während der gesamten Dauer der Baustelle angezeigt wird.
Die Eigenschaften von pannwasser
- die Abmessungen : Die Platte muss rechteckig sein und die Länge jeder Seite sollte mehr als 80 Zentimeter betragen.
- die darin aufzuführenden Angaben :
- Name oder Firma des Empfängers der Arbeitsgenehmigung;
- den Namen der Aufsicht;
- Datum der Genehmigung der Arbeiten;
- Art der Arbeiten am Denkmal;
- die Anschrift der Regionaldirektion für kulturelle Angelegenheiten des Großostens (koordiniert)
- die Rechtsbehelfe und -fristen.
Im Savmehr als: Erlass vom 5. Januar 2022: Anzeige der Genehmigung für Arbeiten an denkmalgeschützten Denkmälern
Denkmal eingetragen
Der Zulassungsantrag wird von einem Baugenehmigung (Code des Städtebaus), falls eingetragen.
Der Rückgriff auf eine im Bereich des Kulturerbes erfahrene Bauleitung wird dringend empfohlen.
Überwachung und Kontrolle der Arbeiten durch die DRAC
Die Dienststellen der DRAC sind regelmäßig über den Fortgang der Arbeiten und deren Abnahme zu unterrichten.
Alle diese Verpflichtungen gelten unter den gleichen Bedingungen für bewegliche Gegenstände in Verbindung mit den Bewahrern von Antiquitäten und Kunstgegenständen*, die in jedem der zehn Departements der Region Grand Est vorhanden sind.
Definitionen*
Auftraggeber
Derjenige, der wiederherstellen lässt (der Eigentümer oder sein Vertreter). Es bestimmt das Ziel des Projekts, den Haushalt, den Zeitplan, sammelt die notwendigen Mittel und unterzeichnet die finanziellen Verpflichtungen. Handelt es sich um eine öffentliche Einrichtung, so unterliegt sie dem Vergaberecht.
Aufsicht
Es handelt sich um einen vom Auftraggeber benannten Fachmann, der das Projekt unter den Bedingungen von Termin, Qualität und vertraglich festgelegten Kosten durchführt.
Der Abteilungskonservator für Antiquitäten und Kunstgegenstände
Es handelt sich um einen Entschädigungsträger des Staates, der durch Ministerialerlass nach Stellungnahme der Nationalen Kommission für historische Denkmäler ernannt wird, die dem Präfekten jedes Departements untersteht.
In Verbindung mit der DRAC, unterstützt von einem oder mehreren Kuratoren-Delegierten, ist er für die Erfassung, die Umsetzung des Rechtsschutzes, die Erhaltung und die Aufwertung des beweglichen Erbes in historischen Denkmälern (ohne Museen) zuständig.
Er übt diese Aufgabe zusätzlich zu einer Haupttätigkeit aus, die meistens mit den Berufen der Kultur verbunden ist.