Schutz von Gebäuden und Objekten
Gebäude und Gegenstände von historischem oder künstlerischem Interesse können als historische Denkmäler geschützt werden.
Wer kann den Schutz eines Gebäudes oder eines Objekts beantragen
Der Antrag auf Schutz kann vom Eigentümer der Immobilie, von seinem Bediensteten oder von jeder Person gestellt werden, die ein Interesse daran hat (Gebietskörperschaft, Vereinigung zur Verteidigung des Erbes...). Die Initiative für einen Schutz kann auch vom Staat ausgehen: vom Präfekten der Region (über die Regionaldirektion für kulturelle Angelegenheiten) oder vom Kultusminister (Generaldirektion Vermögen).
Die zulässigen Anträge auf Denkmalschutz werden von der Regionale Kommission für Kulturerbe und Architektur (CRPA). Die CRPA vereint gewählte Vertreter, qualifizierte Persönlichkeiten (Akademiker, Architekten, Historiker, Landschaftsarchitekten, Juristen), Vertreter von Verbänden sowie Vertreter des Staates.
Die verschiedenen Schutzmaßnahmen "der Gebäude"
Es gibt zwei Ebenen: Registrierung und Rangliste
Das insbezeichneten
- Gebäude oder Teile öffentlicher oder privater Gebäude, die, ohne einen Antrag auf sofortige Einstufung als historische Denkmäler zu begründen, von ausreichendem geschichtlichem oder künstlerischem Interesse sind, um ihre Erhaltung wünschenswert zu machen, können jederzeit eingetragen werden; durch Beschluss der Verwaltungsbehörde für historische Denkmäler» (Art. L621-25 des Kulturschutzgesetzes).
Die Einschreibungsmaßnahme wird nach einem Beschluss des Präfekten der Region wirksam. Die CRPA kann auch verlangen, dass die Akte zur Beantragung der Einstufung an die Nationale Kommission für Kulturerbe und Architektur(CNPA).
Der cmüde
- «Gebäude, deren Erhaltung aus geschichtlicher oder künstlerischer Sicht von öffentlichem Interesse ist, werden von der Verwaltungsbehörde ganz oder teilweise als historische Denkmäler eingestuft» (Art. L621-1 des Kulturschutzgesetzes).
Dieses Verfahren ist Gegenstand einer Entscheidung des Kulturministers nach Stellungnahme der Nationalen Kommission für historische Denkmäler (CNPA). Es sei darauf hingewiesen, dass die Einstufung eines Gebäudes als "von Amts wegen" durch Dekret im Staatsrat ohne Zustimmung des Eigentümers ausgesprochen werden kann, eine Maßnahme, die sehr außergewöhnlich bleibt.
Maßnahmen zum Schutz beweglicher Gegenstände
Es gibt auch zwei Ebenen: Registrierung und Rangliste
Die inscriptiwir
- Bewegliche Gegenstände, sei es bewegliche Gegenstände oder Gebäude nach Bestimmungsort, die, ohne einen sofortigen Antrag auf Einreihung zu begründen, aus geschichtlicher, künstlerischer, wissenschaftlicher oder technischer Sicht ein ausreichendes Interesse an der Erhaltung kann als historisches Denkmal eingetragen werden» (Art. L 622-20 des Denkmalschutzgesetzes).
Die Eintragungsmaßnahme wird vom Präfekten der Region nach Stellungnahme der Regionale Kommission für Kulturerbe und Architekturund mit Zustimmung des Eigentümers kann die CRPA der Nationalen Kommission für Kulturerbe und Architektur (CNPA) auch die Einstufung vorschlagen.
Das Classement
- «Bewegliche Gegenstände, sei es als Möbel oder als Gebäude nach Bestimmungsort, deren Erhaltung von öffentlichem Interesse für die Geschichte, Kunst, Wissenschaft oder Technik ist, können als historische Denkmäler eingestuft werden» (Art. L622-1 des Kulturschutzgesetzes).
Dieses Verfahren ist Gegenstand einer Entscheidung des Kulturministers nach Stellungnahme der Nationale Kommission für Kulturerbe und Architektur (CNPA). In Ermangelung der Zustimmung des Eigentümers kann die Einstufung eines beweglichen Gegenstands durch Dekret im Staatsrat ausgesprochen werden, ein Verfahren, das weiterhin außergewöhnlich ist.
Erfahren Sie mehr über die geschützt
Liste der Denkmäler und Objekte unter Denkmalschutz im Osten
Liste der historischen Denkmäler in der Region Grand Est: konsultieren Sie die Liste
Ein historisches Monument finden: Atlas des Kulturerbes
Suchen Sie ein geschütztes Gebäude unter Denkmalschutz: Pop die offene Plattform des Erbes
Suche nach beweglichen Gegenständen, die unter Denkmalschutz stehen: Pop die offene Plattform des Erbes
Suchen Sie einen geschützten Garten als historisches Denkmal: Pop die Plattform Eröffnung des Kulturerbes
Die Logos "Historische Denkmäler" und "Bemerkenswertes Kulturerbe"
Die Logos «Historisches Denkmal» und «Bemerkenswertes Kulturerbe» sollen unter den in den Nutzungsvorschriften vorgesehenen Bedingungen auf historischen Denkmälern und in geschützten Räumen als bemerkenswertes Kulturerbe verbreitet werden. Mehr erfahren
Das Logo "Historische Denkmäler"
Ein Logo ermöglicht die Identifizierung geschützter Gebäude (klassifiziert und eingetragen) als historische Denkmäler.
Es ist inspiriert vom Labyrinth der Kathedrale von Reims. Das Labyrinth von Reims wurde im 18. Jahrhundert zerstörte Jahrhundert. Seine Zeichnung ist uns dank einer Handschrift aus dem 16. Jahrhundert überlieferte Jahrhundert in der Nationalbibliothek aufbewahrt.
Das 1985 vom Kultusministerium geschaffene Logo «Historisches Denkmal» wurde 2017 von der Agentur Rudi Baur modernisiert. Es wurde beim Institut National de la Propriété Intellectual (INPI) hinterlegt und modernisiert den Vorgänger, indem es unter anderem einen roten Rand an den schwarzen Linien zeigt, die das Labyrinth definieren.
Das Logo "Bemerkenswertes Kulturerbe"
Parallel dazu hat die Agentur Rudi Bau auch ein Logo «herausragendes Kulturerbe» geschaffen.
Mit diesem Logo soll der Öffentlichkeit die Existenz einer bemerkenswerten Kulturerbestätte bekannt gemacht werden, die durch das Gesetz Nr. 2016-925 vom 7. Juli 2016 über die Freiheit der Schöpfung, die Architektur und das kulturelle Erbe geschaffen wurde.