Kultur und Gerechtigkeit im Osten
Die Partnerschaft zwischen dem Ministerium für Kultur und dem Justizministerium, formalisiert durch eine Absichtserklärung, legt den Grundsatz fest, dass Kultur ein Recht für alle Personen ist, die der Justiz unterstellt sind, ebenso wie der Zugang zu Bildung und Gesundheit. Im Osten wird diese Politik von der DRAC mit der Interregionalen Direktion für Eingliederung und Bewährung und der Interregionalen Direktion für den Jugendrechtsschutz getragen.
Eine interministerielle Politik
Das Ministerium für Kultur und das Justizministerium unterzeichneten in 1986 dann in 1990zwei Absichtserklärungen, die darauf abzielten, eine qualitativ hochwertige Kulturpolitik für die Menschen in Gewahrsam zu nehmen. Die Kultur ist in der Tat ein Faktor des Aufbaus oder sogar des Wiederaufbaus der Person und ein wichtiges Element auf einem Weg der Wiedereingliederung.
Im Jahr 2009, ein dritten Protokoll berücksichtigt alle Zielgruppen des offenen Umfelds, Minderjährige, die unter dem Rechtsschutz der Jugend betreut werden, die Familien der Personen, die der Justiz unterstellt sind, und die Ausbildung des Personals beider Verwaltungen.
Eine Rundschreiben zur Anwendung dieses dritten ProtokollsDer Bericht wurde am 3. Mai 2012 unterzeichnet und enthält thematisch nach Themenbereichen konkrete Leitlinien für die Umsetzung. Sie enthält 7 technische Datenblätter (im PDF-Format unten auf dieser Seite).
Am 14. März 2022 viertes Protokoll unterzeichnet ist. Es ist das Ergebnis von Arbeitsgruppen, die sich aus Fachleuten aus der Welt der Kultur, dem Justizministerium und dem Kulturministerium zusammensetzen, die mehrere Entwicklungsachsen für die inhaftierte Kultur hervorgebracht haben. Der Text berücksichtigt die Entstehung neuer Herausforderungen, z. B. die Digitalisierung, die Medien- und Bilderziehung, und erinnert daran, dass alle Zielgruppen von der Kulturpolitik des Justizministeriums betroffen sind, sowohl große als auch kleine, Sie werden sowohl im geschlossenen als auch im offenen Raum verfolgt.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 in Artikel 27 heißt es: Jeder Mensch hat das Recht, frei am kulturellen Leben der Gemeinschaft teilzunehmen, die Künste zu genießen und am wissenschaftlichen Fortschritt und den daraus resultierenden Vorteilen teilzunehmen. »
In Artikel D 440 der Strafprozessordnung heißt es, dass der Zugang zur Kultur für Personen, die der Justiz unterstellt sind, ein Recht ist, das mit dem Recht auf Bildung oder Gesundheit vergleichbar ist.
Die Ratifizierung der UNESCO-Übereinkommen über die kulturelle VielfaltDie große Vielfalt unter den Menschen, die der Justiz unterstellt sind, verstärkt die Bedeutung dieser partnerschaftlichen Politik.
Eine hochwertige kulturelle Aktion
In der nationalen Absichtserklärung werden die Grundsätze für ein qualitativ hochwertiges kulturelles Handeln im Strafvollzug festgelegt, während gleichzeitig die Wiedereingliederung der Inhaftierten gefördert und die Rolle des Gefängnispersonals aufgewertet wird.
Eine regionale Variante
Im Osten wird diese Politik von der DRAC mit der Interregionalen Direktion für Eingliederung und Bewährung (DISP) und der Interregionalen Direktion für den Jugendrechtsschutz (DIR-PJJ) im Rahmen eines Regionalabkommens undeine regionale und jährliche Ausschreibung «Culture Justice».
Die Ausschreibung "Kultur und Gerechtigkeit"
Ziel ist es, Strafvollzugsanstalten und PJJ-Einrichtungen dazu zu bewegen, gemeinsam mit Kulturschaffenden ein Kunst- und Kulturprojekt aufzubauen (kulturelle Struktur, künstlerisches Team aller künstlerischen Bereiche) in direktem Zusammenhang mit den Bedürfnissen der Menschen vor Gericht.
Die Ko-Konstruktion zwischen den Partnern wird das ganze Jahr über durchgeführt, die Dossiers müssen bis zum 30. November des Jahres vor der Aktion eingereicht werden, um Gegenstand eines interministeriellen Ausschusses zu sein. Die ausgewählten Projekte werden von der DRAC und der DISP oder der DIRPJJ kofinanziert.
Erfahren Sie mehr über die jährliche Ausschreibung "Kultur und Gerechtigkeit Grand Est"
Kontakte - JUstice im Großen Osten
Rechtsreferent der Interregionalen Direktion für Strafvollzug (DISP) Grand Est - Straßburg
Christiane RoquesLeiter der Abteilung Kultur und Sport
19 rue Eugène Delacroix - BP 16 - 67032 Strasbourg cedex 02
Tel. 03 88 56 81 50 - christiane.roques[@]justice.fr
Referenten der Interregionalen Direktion für den Rechtsschutz der Jugend des Nordostens - Territoriale Referenten
Direktion Territoriale Alsace
Thierry MAJCHRZAK, Verantwortlicher für institutionelle Politik
8, Boulevard du Président Poincaré, 67081 STRASSBURG
thierry.majchrzak[at]justice.fr Tel.03 88 21 51 88
Direktion Territoriale Meurthe und Mosel/Maas/Vogesen
Saïd ABARRI, Verantwortlicher für institutionelle Politik
15 rue du Général Hulot, 54000 NANCY
said.abarri[at]justice.fr Tel. 03 83 35 11 40
Direktion Territoriale Moselle
Nathalie HARTMANN, Leiterin Institutionelle Politik
4, rue des Remparts, 57006 METZ
nathalie.hartmann[at]justice.fr Tel. 03 87 63 10 64
Territoriale Leitung Aube - Haute Marne
Frédéric MEUNIER, Verantwortlicher für institutionelle Politik
2, place du Vouldy, 10000 TROYES
frederic.meunier[at]justice.fr Tel. 03 25 80 71 25
Territoriale Leitung Marne - Ardennen
Gilles Berruer, Technischer Berater
39 rue Hincmar, 51723 REIMS
gilles.berruer[at]justice.fr Tel. 03 26 77 10 80
Kontakte Kultur & Gerechtigkeit - DRAC Grand Est
Interministerieller Referent "Kultur und Gerechtigkeit"
Sébastien Paci
sebastien.paci[@]culture.gouv.de