Frist für die Einreichung der Anträge: 26. April 2024. Um private Eigentümer finanziell zu unterstützen, die Arbeiten an einem Gebäude durchführen, das nicht unter dem Schutz historischer Denkmäler steht, aber in einem geschützten Gebiet liegt, kann die DRAC Grand Est Privatpersonen mit Wohnsitz in den Ardennen Zuschüsse gewähren Die Haute-Marne, die Maas und die Vogesen, unabhängig von der Art des Gebäudes.

Unterstützung bei der qualitativen Verbesserung des in Schutzgebieten gelegenen Denkmals

Mit dieser Maßnahme möchte die DRAC Grand Est die Erhaltung und Wiederherstellung des nicht geschützten Erbes in den vorrangigen ländlichen Gebieten, zunächst als historisches Denkmal und als bemerkenswertes Kulturerbe (SPR), fördern.

 Ardennen, Haute-Marne, Maas und Vogesen

Die Voraussetzungen für den Erhalt des Zuschusses

- diese finanzielle Unterstützung für private Eigentümer bestimmt für Arbeiten zur qualitativen Verbesserung der in den Abteilungen der Ardennesder Haute-Marneder Meuse und der Vosges und in einem geschützten Bereich Umkreis von 500 Metern oder abgegrenzter Umfang in der Nähe eines Denkmals, das unter Denkmalschutz steht, oder in einem bemerkenswerten Kulturgut in ländlicher oder städtischer Umgebung;

- alle Arten von Gebäuden sind betroffen, Häuser, wie landwirtschaftliche Gebäude, Mühlen... (ohne Einschränkungen von Gebäudetypen, Bauzeit oder Baudatum) sofern dieses Bauwerk zur Aufwertung seines Umfelds beiträgt;

- Gebäude mit dem Gütesiegel "Herausragende zeitgenössische Architektur" und Gewerbeflächen im Besitz von Privateigentümern können ebenfalls profitieren;

- die interessierten Eigentümer werden gebeten, kontaktieren mit der DRAC - Abteilung Architektur und Kulturerbe vor Übermittlung des Antrags auf Finanzhilfeum festzustellen, ob das geplante Renovierungsprojekt von dieser Beihilfe betroffen ist.

Die Höhe der Beihilfe

- der Der Höchstbetrag der Finanzhilfe wird auf 50% der Baukosten festgesetztin der Grenze von 5000 Euroohne Bedürftigkeitsprüfung und

- Pro Jahr ist nur ein Antrag auf Finanzhilfe möglich, kann jedoch jedes Jahr erneuert werden, wenn die Arbeiten mehrere Jahre dauern.

Genehmigung von obligatorischen Arbeiten

Bitte beachten Sie, dass Restaurierungs- oder Reparaturarbeiten an einem Gebäude in einem "Schutzgebiet" einem Antrag auf Baugenehmigung unterliegen, die Beihilfe kann nur gewährt werden, wenn Sie die Genehmigung erhalten haben, diese Arbeiten durchzuführen

Alle Arbeiten, die das äußere Erscheinungsbild eines gebauten oder nicht gebauten Gebäudes (Hof, Garten...) verändern können, sind betroffen, und in den bemerkenswerten Kulturerbestätten, sobald ein Plan zur Erhaltung und Aufwertung geprüft wurde, die den Zustand der inneren Teile verändern können.

Die Antragsunterlagen für die Baugenehmigung müssen zurückgezogen und im Rathaus der vom Projekt betroffenen Gemeinde eingereicht werden.

Die Verpflichtungen der Eigentümer

die Arbeiten können beginnen, sobald der Eingang des Finanzhilfeantrags bestätigt wurde (es sei denn, das Projekt wird von der Europäischen Union kofinanziert und die europäischen Rechtsvorschriften gestatten dies), aberum die Baustellen nicht zu verzögern, die Arbeiten können vor Gewährung der Finanzhilfe aufgenommen werden (ein Zuschuss ist kein Recht, alle Unterlagen werden von einem Vergabebeirat geprüft);

- der Eigentümer verpflichtet sich, detaillierte Angebote zu machen damit die DRAC Grand Est die Qualität der Arbeiten überprüfen kann;

- Die Abteilung Architektur und Kulturerbe des Departements (UDAP) / DRAC Grand Est wird vor Ort sein, um die Qualität der Arbeiten zu überprüfen, bevor der Zuschuss ausgezahlt wird.

Timing 2024

Frist für die Übermittlung der Unterlagen:
Freitag, 26. April 2024

Die Zuteilungskommission findet im Juni 2024 statt

Das Formular, das Sie unten herunterladen können, ist auszufüllen und an die DRAC Grand Est unter der Abteilung für Architektur und Kulturerbe (UDAP) der betreffenden Abteilung per Kurier oder Post (Kontaktdaten siehe unten) zu senden.

Bevor Sie das Dossier einreichen, müssen Sie sich mit der betreffenden UDAP in Verbindung setzen, um sicherzustellen, dass Ihr Projekt für diese Unterstützung in Frage kommt.

UDAP der Ardennen : udap.ardennes[at]culture.gouv.fr
Postanschrift und Telefon hier

UDAP de la Haute-Marne : udap.haute-marne[at]culture.gouv.fr
Postanschrift und Telefon hier

UDAP de la Meuse : udap.meuse[at]culture.gouv.fr
Postanschrift und Telefon hier

dichtUDAP des Vosges : udap.vosges[at]culture.gouv.fr

Postanschrift und Telefon hier 

Zum Herunterladen

Die Unterlagen für den Antrag auf Finanzhilfe

Im Format docx (word):

Formulaire de demande d'aide à l'amélioration du patrimoine non protegé 2024.docx

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Im pdf Format (Sie benötigen den Acrobat Reader zum Bearbeiten):

Formulaire de demande d'aide à l'amélioration du patrimoine non protegé 2024.pdf

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Die erläuternde Anleitung

Notice explicative subvention patrimoine non protegé 2024.pdf

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