Die Marke Petites Cités de Caractère® zeichnet Gemeinden aus, die einer Qualitätscharta und Verpflichtungen zur Erhaltung, Restaurierung und Pflege des kommunalen Erbes sowie zur Aufwertung entsprechen, Animation und Werbung für Einheimische und Besucher.
Diese Qualitätscharta regt interessierte Gemeinden an, sich an einem Ansatz von Bemerkenswerte Kulturerbestätten (ehemals ZPPAUP und AVAP) zu beteiligen, einem Regelungsrahmen zur Kenntnis und Verwaltung des Kulturerbes, der innerhalb der DRAC Grand Est umgesetzt wird, von den Abteilungen für Architektur und Kulturerbe.
Das Erbe als Träger der Entwicklung
In den 1970er Jahren wurde das Konzept der kleinen Städte mit Charakter geboren® um die Notwendigkeit, für diese Gemeinden, ehemalige Verwaltungs-, Politik-, Wirtschaftszentren... die ihre städtischen Funktionen, ihre Ressourcen und ihre Bevölkerung reduziert haben, das wichtige Erbe des Kulturerbes, das von einer städtischen Vergangenheit hinterlassen wurde, zu bewahren und zu verwirklichen, dieses Erbes ein Entwicklungsfaktor ist.
Das Netzwerk Kleine Städte mit Charakter® östlich
In der Region die ersten kleinen Städte mit Charakter® 2012 in der Region Champardennais genehmigt wurden. Im September 2022 wurde die Auszeichnung Petites Cités de Charakter® wird an 20 Gemeinden im Osten vergeben.
Liste der kleinen Städte des Charakters® im Osten
Aÿ-Champagne, Bourmont, Bouxwiller, Châteauvillain, Cormicy, Ervy-le-Châtel, Hombourg-Haut, Joinville, Les Riceys, Montsaugeon, Mouzon, Mussy-sur-Seine, Plombières-les-bains, Rocroi, Saint-Mihiel, Sainte-Ménehould, Sézanne, Senones, Vic-sur-Seille und Vignory.
Hinzu kommen vier homologierbare Gemeinden, die daran arbeiten, dem Netzwerk bald beizutreten: Arc-en-Barrois, Bar-sur-Seine, Châtillon-sur-Saône und Essoyes.
Die vier Grundlagen der Kleinstädte®
Die Gemeinden haben folgende Aufgaben "ihr Erbe zu bewahren, zu restaurieren, zu pflegen, es hervorzuheben, es zu beleben und bei den Bewohnern und Besuchern zu fördern, um an der wirtschaftlichen Entwicklung der Gebiete teilzunehmen und die Marke Petites Cités de Charakter zu machen® eine qualitativ hochwertige und attraktive Tourismusmarke."
Die vier Schwerpunkte des Projekts:
- eine Marke auf der Grundlage einer Qualitätscharta, die auf der Einrichtung einer "bemerkenswerten Kulturerbestätte" beruht;
- Departements- oder Regionalnetze, die gemeinsame Aktionen zugunsten der Mitgliedsgemeinden und der privaten Partner (Einwohner, Fachleute...) ermöglichen;
- Unterstützung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die in der Marke einen echten Ansatz der territorialen Entwicklung erkennen und die Maßnahmen, die der Qualitätscharta entsprechen, durch spezifische und finanzielle Maßnahmen flankieren;
- Aktionspartnerschaften mit lokalen Akteuren aus Wirtschaft und Tourismus, Kulturerbe und Kultur, Raumordnung (Regionale Direktion für kulturelle Angelegenheiten; Regionalrat, Rat für Architektur, Städtebau und Umwelt; Stiftung des Kulturerbes; Regionalausschuss für Tourismus; Departementsausschuss für Tourismus; Fremdenverkehrsämter; Städte und Länder der Kunst und Geschichte...).
Voraussetzungen für die Zulassung und Verpflichtungen
- Gemeinde mit weniger als 6000 Einwohnern (oder weniger als 6000 Einwohnern, die in einem Gebiet wohnen, das unter Denkmalschutz oder unter Denkmalschutz steht);
- Schutz im Rahmen historischer Denkmäler oder als bemerkenswertes Kulturerbe (z. B. ZPPAUP oder AVAP oder als Schutz- und Erschließungsplan);
- ein Gebäude, das dicht genug ist, um ihm das Aussehen einer Stadt zu geben, ein hochwertiges und homogenes architektonisches Erbe zu besitzen, das Zeuge seiner Geschichte ist, über ein mehrjähriges Programm zur Sanierung und Aufwertung des materiellen und immateriellen Vermögens verfügen und/oder zentrale städtische Funktionen ausüben;
- sich in die Strategie zur Entwicklung des Fremdenverkehrs ihres Gebiets einfügen.
Die Gemeinden verpflichten sich schließlich, Kriterien für die Erhaltung und Aufwertung ihres Erbes einzuhalten.