Kunst- und Kulturerziehung in Auvergne-Rhône-Alpes
Die künstlerische und kulturelle Bildung und ihre Verallgemeinerung stellen für die Regierung eine Priorität dar. Seine Herausforderungen sind: die Weitergabe des gemeinsamen Erbes, der Zement unserer französischen und europäischen Gesellschaft, ein Faktor der Öffnung gegenüber der Welt und des Bewusstseins für unsere Rolle als Erbe der Menschheit, das Verständnis der künstlerischen Geste und des kreativen Ansatzes sowie die Einführung in die künstlerische Praxis und die Entwicklung der Kreativität.
- die künstlerische Werkstatt Praktische Arbeit, die das ganze Jahr über zwischen einem Lehrer und einem Fachmann durchgeführt wird, wobei nach Möglichkeit eine pädagogische Aneignung, kulturelle Eröffnungsaktionen (Aufführungen, Ausstellungen) erfolgen.
Es sind die Lehrer, die mit dem künstlerischen Partner ein Dossier ausfüllen, das zur Validierung an das Rektorat (Hochschule und Gymnasium) sowie an die
DRAC
.
- Fachunterricht in der Oberstufe (fakultativer und/oder obligatorischer Unterricht mit obligatorischem Berufspartner in Theater, Film und Tanz).
Die Eröffnung einer Option ist eine offizielle Entscheidung des Nationalen Bildungswesens mit Stellungnahme der
DRAC
wenn ein künstlerischer Partner gefragt wird.
- die Städtepartnerschaften zwischen einer oder mehreren kulturellen Strukturen und Schulen in der Nähe, die es ermöglichen, eine Reihe von Aktionen auf der Grundlage der künstlerischen Tätigkeit der Struktur vorzuschlagen (Zugang zu den Werken, Kenntnis des Ortes und der kulturellen Berufe, Begegnungen, praktische Workshops, Schulungen). Sie werden vor allem in der Akademie von Grenoble entwickelt. In der Akademie von Lyon haben ähnliche Einrichtungen die alte Bezeichnung der territorialen Pole der künstlerischen Bildung beibehalten.
- Schule im Kino, Hochschule und Kino, Schüler und Auszubildende im Kino oder die Einrichtung, Überwachung und Bewertung von Programmen für die Film- und Bilderziehung, insbesondere für die junge Öffentlichkeit, in Zusammenarbeit mit dem Bildungsministerium, Fachleuten und Bürgerbeauftragten.
Der Kulturpass ist ein öffentliches Dienstprogramm, das jungen Menschen über eine digitale Anwendung zur Verfügung steht und den Zugang zur Kultur fördert, um kulturelle Praktiken zu stärken und zu diversifizieren und den kulturellen Reichtum der Gebiete zu offenbaren.
Seit dem 21. Mai 2021 ist der Kulturpass für 18-Jährige geöffnet, die einen Kredit von 300 € für den Zugang zu Kulturgütern und Angeboten in allen Bereichen erhalten.
Seit dem 1. Januar 2022 wird das Programm auf Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren ausgedehnt. Es besteht aus zwei Teilen: einem individuellen und einem kollektiven Teil.
Informationen zum Kulturpass in der Auvergne-Rhône-Alpes und nützliche Kontakte
Die nach einem territorialen Ansatz konzipierte Kunst- und Kulturerziehung ist eine geteilte Kompetenz von Staat und Gemeinwesen. Sie zielt darauf ab, Kinder und Jugendliche dazu zu bringen, einen persönlichen Blick auf die Welt zu werfen und offen für Innovation zu sein.
Zur Umsetzung dieser Politik werden verschiedene Formen der Partnerschaft mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften vereinbart
- Abkommen mit den Bildungsbehörden und den Gebietskörperschaften: Region, Departementsausschüsse, die die Kofinanzierung von Projekten, die Überwachung kultureller Strukturen und die Auswahl von Prioritäten ermöglichen.
- Abkommen zwischen einer Gemeinde oder Gemeindegemeinschaft und der DRAC im Rahmen eines lokalen Plans für die musische Erziehung für systematischere Maßnahmen in den Schulen, die Mobilisierung lokaler kultureller Strukturen und die Umsetzung des Lehrplans des Schülers.
- Ein Teil der Kunsterziehung wird in allgemeineren Konventionen wie Konventionen zur kulturellen Entwicklung oder in den Zielkonventionen der Vertragsbühnen festgelegt, die von der
DRAC
und der Gemeinde oder Gemeindegemeinschaft.
Je nach den eingereichten Projekten können auch andere künstlerische Einrichtungen oder Teams gefördert werden.
- Die Hochschulen werden durch die Unterstützung von Projekten unterstützt, die von einem Kulturdienst koordiniert werden: Unterstützung der Laienpraxis der Studierenden und der Erstausbildung und Weiterbildung, die von einem Fachmann in den verschiedenen künstlerischen Bereichen betreut werden.
Das Verfahren
Bei all diesen Maßnahmen kann die regionale Direktion für kulturelle Angelegenheiten die Finanzierung der Vergütung des Kulturreferenten unterstützen, die einem Kunstteam, möglichst einer Kultureinrichtung, zuzuordnen ist.
Die Kriterien sind immer seine Professionalität (von Branchenberatern im Hinblick auf den Lebenslauf und die künstlerischen Aufzeichnungen anerkannt) und seine Fähigkeit, partnerschaftlich zu arbeiten.
In jedem FallEs geht darum, den Ansatz, die Begegnung mit dem Künstler oder den Strukturen, den Werken, die Bereicherung der Schüler zu fördern, sie für das kulturelle Umfeld zu sensibilisieren und sie in künstlerische Praktiken und zeitgenössisches Schaffen einzuführen.
Das pädagogische und kulturelle Projekt muss von Lehrer und Partner gemeinsam erarbeitet werden.
Die Projekte werden zumeist gemeinsam mit den für kulturelle und künstlerische Aktivitäten zuständigen Dienststellen in den akademischen Direktionen (ein Beauftragter pro Abteilung) für Schulen und Kollegien, Rektorate (ein Delegierter pro Akademie) geprüft für Projekte der Gymnasien und zunehmend mit der betroffenen Gemeinschaft.
Informationen über den Aufbau der Projekte können auch von den Verantwortlichen der nationalen Bildung (Beauftragte in jeder akademischen Direktion und akademische Delegation für Kunst und Kultur im Rektorat) zur Verfügung gestellt werdendie pädagogischen Berater des Bildungswesens, das Personal der kulturellen Einrichtungen, das mit den öffentlichen Diensten betraut ist.
Erziehung zu Kunst und Kultur
Akademie von Grenoble - Akademische Delegation für Kunst und Kultur
Die Zusammenarbeit zwischen dem Kultusministerium und dem Bildungsministerium ist in einer Reihe von Texten festgelegt:
- die Charta für die künstlerische und kulturelle Bildung
- Interministerielles Rundschreiben Nr. 2007-003 vom 10. Mai 2017 über die Entwicklung einer ambitionierten Kunst- und Kulturbildungspolitik in allen Lebensphasen von Kindern und Jugendlichen
- Rundschreiben Nationale Bildung Nr. 2013-073 vom 03. Mai 2013: Der Bildungsweg Kunst und Kultur
- Interministerielles Rundschreiben Nr. 2008-059 vom 29. April 2008 zur Entwicklung der Kunst- und Kulturerziehung
- Interministerielles Rundschreiben Nr. 2007-009 vom 12. April 2007 zur Festlegung der Ressourcenpole für Kunst- und Kulturbildung (PREAC)
- Rundschreiben Bildung/Kultur vom 03. Januar 2005 über die Politik der musischen Bildung
- Gesetz Nr. 88-20 vom 6. Januar 1988 über den künstlerischen Unterricht
Haben Sie ein Projekt?
Sie sind eine Bildungseinrichtung: Kontaktieren Sie Ihre Akademische Delegation für Kunst und Kultur
Sie sind eine Gemeinschaft, ein Künstler oder eine kulturelle Struktur: Kontaktieren Sie einen Berater des Zentrums für kulturelle und territoriale Aktivitäten der DRAC