Kultur und Gerechtigkeit in Auvergne-Rhône-Alpes
Der Zugang zur Kultur ist eines der Elemente eines Weges zur Eingliederung oder Wiedereingliederung einer Person, die in Gewahrsam genommen wird.
Die Regionaldirektion für kulturelle Angelegenheiten beteiligt sich an einer Politik zur Unterstützung kultureller Strukturen, die eine privilegierte Partnerschaft mit einer Strafanstalt entwickelt. Diese Politik erfolgt in direkter Partnerschaft mit der Interregionalen Direktion für Strafvollzug (DISP), Eingliederungs- und Bewährungsstrafvollzug (SPIP).
Neben dem Zugang zur Kultur für alle sind diese Aktionen für Häftlinge oder Jugendliche im offenen Raum ein Mittel, um ihre persönliche Aufwertung, ihre Eingliederung und ihre Verhinderung von Rückfällen zu fördern.
Die Grundsätze des kulturellen Handelns im Strafvollzug sind in drei Absichtserklärungen festgelegt, die 1986, 1990 und 2009 vom Ministerium für Kultur und vom Justizministerium unterzeichnet wurden.
In der Auvergne-Rhône-Alpes
Die Convention Culture Justice 2018-2021 vereint die Interregionale Direktion für Strafvollzugsdienste von Lyon (DISP), die Interregionale Direktion für Rechtsschutz der Jugend Centre-Est, die Regionale Direktion für Kulturangelegenheiten und den Regionalrat Auvergne-Rhône-Alpes.
Ziel dieses Übereinkommens ist es, kulturelle Ungleichheiten zu bekämpfen, indem der Zugang zur Kultur gefördert und der künstlerische Ausdruck von Personen, die der Justiz unterstellt sind, sowie von Minderjährigen, die unter gerichtlichem Schutz stehen, gefördert wird. Sie bekräftigt damit den Grundsatz, dass die Kultur in Gefängnissen ihren vollen Platz hat, weil sie ein unveräußerliches Recht ist, ebenso wie der Zugang zu Bildung und Gesundheit, Aber auch, weil es sich als Mittel zur Prävention von Rückfällen und zur Vorbereitung auf den Ausgang erweist, das sich in einen individuellen Weg einfügt.
Die Umsetzung eines ehrgeizigen Projekts erfordert gemeinsames Denken und Bauen zwischen den Teams von Justiz- und Kulturfachleuten
Sie richtet sich an alle Einrichtungen/ Abteilungen der Strafvollzugsbehörde (PA) und des Jugendrechtsschutzes (PJJ) in Zusammenarbeit mit den Kunstteams und kulturellen Strukturen der Region.
Die Projekte können in allen kulturellen und künstlerischen Disziplinen in verschiedenen Formen konzipiert werden (Workshops für künstlerische Praxis, angereicherte Vermittlungsaktionen oder Residenzen von Künstlern...). Der Prozess und das Lernen, das mit der Begegnung mit dem Künstler, seinem Werk und seinem kreativen Ansatz verbunden ist, bleiben von größter Bedeutung.
Im Rahmen dieser Regelung können den Projektträgern finanzielle Unterstützung und Fachwissen in Bezug auf Inhalt und Qualität der vorgeschlagenen Maßnahmen gewährt werden.
Die Modalitäten der Projektförderung sind auf dieser Website unter folgender Adresse abrufbar Beihilfen für Kultur und Justiz