Kultur und Behinderung
Die Regionaldirektion für kulturelle Angelegenheiten nimmt am Programm Kultur und Behinderung teil, das sich auf drei Schwerpunkte konzentriert: - Verbesserung des Zugangs zu kulturellen Stätten;
- Entwicklung des kulturellen Angebots für Menschen mit Behinderungen;
- Förderung künstlerischer Praktiken und Unterstützung künstlerischer Initiativen im Zusammenhang mit Behinderungen
Sie will auch die Umsetzung des Gesetzes Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005 über Gleichberechtigung und Chancengleichheit, Teilhabe und Bürgerschaft von Menschen mit Behinderungen im kulturellen Bereich fördern.
Sie unterstützt künstlerische Veranstaltungen rund um die Dynamik «Kunst und Behinderung».