Archäologie ist ein Beruf, die Verwendung von Metalldetektoren außerhalb des gesetzlichen Rahmens ist verboten
Die Verwendung von Metalldetektoren für archäologische Zwecke ist abhängig von der Einholung einer präfekturiellen Genehmigung.
Mit dem Gesetz vom 18. Dezember 1989 wurde die Verwendung von Metalldetektoren zu archäologischen Zwecken der doppelten Genehmigung des Staates und des Grundstückseigentümers unterworfen.
Der Artikel L. 542-1 des Vermögenscodes stellt fest, dass niemand Geräte verwenden darf, die die Entdeckung von Metallgegenständen ermöglichen, um Denkmäler und Gegenstände zu erforschen, die für die Vorgeschichte, die Geschichte, die Kunst oder die Archäologie von Interesse sein könnten, ohne zuvor eine behördliche Genehmigung erhalten, die der Qualifikation des Antragstellers sowie der Art und Weise der Recherche entspricht».
Die Verwendung von Metalldetektoren außerhalb des gesetzlichen Rahmens ist verboten und bedroht die Erforschung und Erhaltung des archäologischen Erbes.
«Freizeit-Entdeckung» oder «Schatzsuche», diese Ausdrücke decken eine einzige Realität ab: Den Boden mit einem Metalldetektor zu sondieren, ohne wissenschaftliche Methodik Metallgegenstände zu graben und zu extrahieren und sie für persönliche oder kommerzielle Zwecke zu sammeln.
Es ist nicht der monetäre oder künstlerische Wert der Funde, der die archäologische Forschung motiviert, sondern die Bedeutung jedes Elements in Bezug auf seinen direkten Kontext, wie die Zeit es bis zu uns bewahrt hat. Objekte zu extrahieren, ohne zu beobachten und diesen archäologischen Kontext zu betrachten, bedeutet, die Bedeutung der vergrabenen Überreste zu sprengen, das Verständnis einer Stätte zu ruinieren und ganze Teile des Wissens über die Vergangenheit endgültig zu verlieren. Aus diesem Grund müssen auch Fachleute der Archäologie eine vorherige staatliche Genehmigung für jedes archäologische Forschungsprojekt einholen, insbesondere unter Verwendung von Metalldetektoren.
Das archäologische Erbe ist eine wertvolle und nicht erneuerbare Ressource: Lassen wir die unsichtbaren Quellen der Geschichte bestehen, damit sie ihre volle Bedeutung behalten können.
Bei welcher Stelle kann ich eine Genehmigung beantragen?
Der Genehmigungsantrag ist schriftlich beim Regionaldirektor für Kulturangelegenheiten der betreffenden Region zu stellen oder online über das Verwaltungsportal.
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