Der Förderfonds für künstlerische und kulturelle Initiativen von Amateuren (FEIACA)
Als Unterstützungsfonds für Amateure wurde dieses Gerät entwickelt, um künstlerische und kulturelle Initiativen von Amateuren auf dem Gebiet des künstlerischen Schaffens zu begleiten. Er konzentriert sich freiwillig auf kollektive Projekte, hat sich entschieden, sich zusammenzuschließen, um eine unabhängigere Praxis zu entwickeln, und bekräftigt so einen künstlerischen Ansatz. Um diese Risikobereitschaft und die Entwicklung des Repertoires und der künstlerischen Disziplin zu begleiten, unterstützt das Kultusministerium diese Amateure.
1 - Öffentlichen Begünstigten
- Jeder, der eine Amateurkunstpraxis hat und ein Projekt mit anderen Amateurkünstlern durchführen möchte (Gruppe, Kollektiv, Gesellschaft, Musik- oder Gesangsensemble...).
- Eine Gruppe: Die Gruppe besteht bereits oder befindet sich im Aufbau, sie muss aus mindestens 4 Personen bestehen und ist autonom oder Teil eines Prozesses der Ermächtigung, das heißt, sie ist es, die auf Initiative des Projekts, der Definition seiner Ziele ist, seine künstlerische Ausrichtung, die Wahl des oder der Künstler mit dem(s), welcher(s) er das Projekt durchführen möchte.
Nicht begünstigt werden können Klassen, die von spezialisierten künstlerischen Bildungseinrichtungen (Konservatorien oder Vereinsschulen) angeboten werden, Schulklassen, Workshops oder Praktika, die von künstlerischen und kulturellen Einrichtungen angeboten werden; Gruppen, die ganz oder teilweise aus professionellen Künstlern bestehen.
2 - Das Projekt
Das Ziel des Fonds ist es, Ihnen zu helfen, Ihrer künstlerischen Praxis eine neue Dimension zu verleihen und einen bedeutenden Schritt in ihrer Entwicklung zu machen. Es beinhaltet notwendigerweise die Arbeit mit einem Künstler und/oder einem Kulturprofi.
Das Projekt muss von Ihrer Gruppe ausgehen, ausgehend von Ihren Bedürfnissen und Wünschen.
1- Ihre Ziele und Motivationen, indem Sie den innovativen Charakter des künstlerischen und kulturellen Ansatzes im Vergleich zu Ihrer üblichen Praxis angeben.
2- Der Inhalt der Intervention des Künstlers oder Kulturschaffenden (Komponist, Musiker, Dirigent, Regisseur, Schauspieler, Dekorateur, Choreograph, bildender Künstler, Kurator, Mediator, Bühnenbildner usw.) im Hinblick auf die angestrebten Ziele und ihre Durchführungsmodalitäten (Anzahl der Stunden, Zeitplan der Interventionen...).
3- Das künstlerische Projekt kann von einem Programm kultureller Entdeckungen begleitet werden, ohne dass dieses obligatorisch ist.
Das Projekt soll in der Saison 2022 oder sogar über zwei Saisons laufen. Gruppen, die in den vergangenen zwei Jahren bereits Fördermittel aus dem Förderfonds erhalten haben, haben keine Priorität.
Sind nicht förderfähig Projekte, deren alleiniges Ziel die Organisation oder Teilnahme an Veranstaltungen für die Ausstrahlung einer Aufführung ist (Festivals, Sprungbretter, offene Bühnen usw.), ohne dass eine spezifische Vorarbeit geleistet wird, die es der Gruppe ermöglicht, ihre übliche Praxis weiterzuentwickeln; Projekte, die sich in ein Strukturangebot ohne wirkliche Autonomie der Gruppe bei der Wahl ihrer Ziele und ihrer Begleitung einfügen; Projekte, die ausschließlich von dem Akteur in Anspruch genommen werden, der die Gruppe normalerweise leitet oder begleitet; Projekte, deren alleiniges Ziel ein künstlerischer Auftrag ohne langwierige Arbeit mit dem Künstler ist, damit die Gruppe wirklich am kreativen Prozess teilnehmen kann.
3 - Kalender
Der Stichtag ist der Montag, 15. März 2022 inklusive.
Der Förderfonds für künstlerische und kulturelle Initiativen von Amateuren (FEIACA) wurde geschaffen, um Initiativen von Amateuren im künstlerischen und kulturellen Bereich zu unterstützen.
Dieser Aufruf richtet sich an Laien, die sich zusammenschließen, um ihre Praxis autonomer zu entwickeln und so über die Teilnahme an einem Kurs, Praktikum oder Workshop hinauszugehen. So begeben sie sich auf ein anderes Abenteuer, in ein kollektives Projekt, in dem sich ihre Entscheidungen und ihr künstlerisches Vorgehen durchsetzen und entwickeln.
Zu diesem Zweck arbeiten die Gruppen (mindestens vier Personen) mit einem erfahrenen Künstler oder Kulturprofi zusammen.
- 15. März 2022 : Frist für die Einreichung von Projekten
- und 10. Juni 2022 : Ausschuss für die Prüfung von Projekten
- Ende Juni : Ergebnisse
- Ende Juli : Bereitstellung der Mittel
Dossier à completeer und online zu validieren unter die Website :
A tladen :
Für mehr informativ :
Bei Fragen zu den Modalitäten der Hinterlegung Wenden Sie sich bitte an die zuständige Dienststelle: feiaca.dgca@culture.gouv.fr
Direktion für kulturelle Angelegenheiten de Mayotte |