Die Direktion für Kulturangelegenheiten von Mayotte ist für die Umsetzung einer Politik zur Entwicklung und Sichtbarkeit kreativer Aktivitäten in ganz Mayotte verantwortlich. In Anwendung der Rechtsvorschriften über dekonzentrierte Beihilfen für darstellende Kunst können die Künstlerteams Finanzhilfen beantragen.

Diese Beihilfen der DAC Mayotte sollen die Produktion von Werken fördern, die von Künstlern oder Künstlerteams angeboten werden, die dauerhaft in dem Gebiet niedergelassen sind.

Sie fördern Projekte und Aktivitäten, die zur Übermittlung und Erneuerung von Verzeichnissen sowie zur Entwicklung von Formen und Ausdrucksformen beitragen. Sie sollen zur nationalen, regionalen und internationalen Ausstrahlung der in Mayotte arbeitenden Künstlerteams beitragen.

Diese Beihilferegelung wird durch Rechtsvorschriften (Dekret, Erlass, Rundschreiben) geregelt, die Sie vor der Antragstellung lesen sollten (siehe Download-Dokumente unten).

Es gibt zwei Arten von Beihilfen:

  • jährliche Beihilfen für Vorhaben,
  • mehrjährige Beihilfen für das Übereinkommen.

Die Zuteilung erfolgt nach Prüfung der Zulässigkeit des Antrags, Einholung der Stellungnahme eines beratenden Ausschusses, dem Experten für darstellende Künste angehören, und Entscheidung der Regionaldirektionen.

Weitere Informationen über dezentralisierte Hilfen für Live-Auftritte finden Sie unter:

Diese Beihilfen der DAC Mayotte sollen die Produktion von Werken fördern, die von Künstlern oder Künstlerteams angeboten werden, die dauerhaft in dem Gebiet niedergelassen sind.

Sie fördern Projekte und Aktivitäten, die zur Übermittlung und Erneuerung von Verzeichnissen sowie zur Entwicklung von Formen und Ausdrucksformen beitragen. Sie sollen zur nationalen, regionalen und internationalen Ausstrahlung der in Mayotte arbeitenden Künstlerteams beitragen.

Diese Beihilferegelung wird durch Rechtsvorschriften (Dekret, Erlass, Rundschreiben) geregelt, die Sie vor der Antragstellung lesen sollten (siehe Download-Dokumente unten).

Es gibt zwei Arten von Beihilfen:

  • jährliche Beihilfen für Vorhaben,
  • mehrjährige Beihilfen für das Übereinkommen.

Die Zuteilung erfolgt nach Prüfung der Zulässigkeit des Antrags, Einholung der Stellungnahme eines beratenden Ausschusses, dem Experten für darstellende Künste angehören, und Entscheidung der Regionaldirektionen.

Weitere Informationen über dezentralisierte Hilfen für Live-Auftritte finden Sie unter:

 

 

Ab sofort werden alle Anfragen im Rahmen des ADSV-Systems auf der Plattform Vereinfachte Verfahren bearbeitet.

 

 

Beihilfe für das Projekt Darstellende Künste

Die Projektunterstützung ist eine einmalige Hilfe, die sowohl die Ermittlung neuer Talente als auch erfahrener Teams für die Durchführung von Qualitätsprojekten fördert, die einzigartig, innovativ oder besonders anspruchsvolle Produktionsmittel erfordern.

Der Mindestbetrag für Die Projektbeihilfe beträgt 10000 €.

 

Strukturierungshilfe (Musik und Tanz)

Die Strukturierungsbeihilfe wird für zwei aufeinanderfolgende Kalenderjahre gewährt und kann verlängert werden. Sie soll die Konsolidierung der Produktions- und Verbreitungsmittel eines Künstlerteams im Bereich Tanz und Musik ermöglichen, dessen Verbreitungskapazitäten über den regionalen Rahmen hinausgehen. Sie zielt auch auf die Entwicklung qualitativ hochwertiger Arbeitsplätze ab, die die Arbeitnehmer in eine strukturierte Berufslaufbahn einbinden.

Der Mindestbetrag für die Strukturbeihilfe beträgt 25.000 € pro Jahr.

 

Konventionell

Die Beihilfe wird für drei aufeinanderfolgende Kalenderjahre gewährt, um die Gesamttätigkeit eines Unternehmens oder einer Berufsgruppe, insbesondere die Gründung, Produktion, Verbreitung, Übermittlung und Forschung, zu unterstützen.

Der Mindestbetrag für einen Vertrag beträgt 240.000 € für die drei Jahre.

Achtung: Die Texte aus dem Jahr 2015, die insbesondere die Beihilfen im Rahmen des Übereinkommens regeln, werden derzeit vom Kulturministerium überarbeitet. Im März 2021 werden neue Texte veröffentlicht, die ab dem Haushaltsjahr 2022 gelten. Sie gelten daher für die Kommission im Juni 2021, für die Sie dieses Dossier einreichen. Wir werden Ihnen diese neuen Texte sobald wie möglich mitteilen.

NB: Diese drei Arten von Beihilfen können nicht kumuliert werden. Die eingereichten Projekte müssen nicht in einem anderen DRAC oder DAC beantragt werden.

 

Kalender

 

Haben Sie eine Frage?

 

Bevor Sie Ihre Anfrage einreichen, wenden Sie sich bitte an Mr Benoît BAVOUSETBerater für künstlerische und kulturelle Bildung, künstlerisches Schaffen, Film und interministerielle Politik.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Frau Batoule AMDJADIVerwaltungs- und Kommunikationsassistentin.

 

Lesen Sie auf der Website des Ministeriums

Beihilfen für das Vorhaben

Musik

Tanzt

Theater, Straßenkunst und Zirkuskunst

Konventionell

Musik

Tanzt

Theater, Zirkus und Straßenkunst

 

Direktion für kulturelle Angelegenheiten de Mayotte
Beraterin für kulturelle und künstlerische Aktivitäten, Kreativität, Film und interministerielle Politik: Benoît BAVOUSET
BP 676 | 97600 Mamoudzou
Tel: 02 69 63 00 48
Email: benoît.bavouset@culture.gouv.fr