Der Präsident der Republik hatte auf Vorschlag des Kultusministers seinen Wunsch angekündigt, die Rechte der Intermittents bis zum 31. August 2021 zu verlängern, um sowohl dem Zeitraum der Einstellung der Tätigkeit Rechnung zu tragen, Aber auch allmähliche Erholung.
Diese spezifischen Anpassungen wurden durch den Erlass vom 22. Juli 2020 mit Sofortmaßnahmen für Ersatzeinkommen gemäß Artikel L. 5421-2 des Arbeitsgesetzes sowie durch den Erlass Nr. 2020-928 vom 29. Juli 2020 mit Sofortmaßnahmen in Bezug auf das Ersatzeinkommen von intermittierenden Künstlern und Theatertechnikern.
Dieses Schutzsystem sieht auch eine Verlängerung der Entschädigung für Intermittierende vor, die nach den Anhängen VIII und X oder im Rahmen der intermittierenden Solidaritätsleistungen (Berufs- und Solidaritätsbeihilfe und Anspruchsendgeld) entschädigt werdenohne Überprüfung der Zölle vor dem 31. August 2021, es sei denn, die intermittierende Behörde beantragt eine vorzeitige Rückübernahme. Der Jahrestag wird daher auf den 31. August 2021 verschoben.
Im August 2021 wird die Suche nach 507 Arbeitsstunden im Hinblick auf die Rückübernahme des intermittierenden Regimes eingerichtet. Wenn die Mindestversicherungszeit von 507 Stunden in den letzten 12 Monaten nicht erfüllt ist, können die fehlenden Arbeitsstunden über einen Bezugszeitraum gesucht werden, der über die 12 Monate vor dem letzten Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus verlängert wird. Es ist vorgesehen, dass dieselben Bedingungen für die Anrechnung von Stunden gelten, wenn der Arbeitsuchende die Ausgleichsklausel oder die intermittierende Solidaritätsleistung beantragt.
Um das Erreichen der Schwelle von 507 Stunden zu erleichtern, wurde die Zahl der Unterrichtsstunden, die gemäß den Anhängen VIII und X berücksichtigt werden können, erhöht (Die 70- Stunden-Grenze wird auf 140 Stunden und die 120-Stunden-Grenze für Künstler und Techniker von 50 und mehr Jahren auf 170 Stunden angehoben).
Die Dienste von Pôle emploi sind bereit, diese verschiedenen Maßnahmen umzusetzen.
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