Die vor fast einem Jahr eingeleiteten «Trilog»-Gespräche zwischen Parlament, Rat und Kommission über die AVMD-Richtlinie (audiovisuelle Mediendienste) haben zu einer ausgewogenen und ehrgeizigen Einigung geführt. Dieser Text markiert einen neuen Schritt in der audiovisuellen Regulierung. Es entspricht perfekt dem Willen Frankreichs, die kulturelle Vielfalt zu fördern, die Kreativität zu finanzieren und die Öffentlichkeit zu schützen.
So müssen Video-on-Demand-Dienste wie Netflix künftig mindestens 30% europäischer Werke in ihrem Katalog anbieten. Auf Anregung Frankreichs wollten der Rat und das Parlament über den ursprünglichen Vorschlag hinausgehen, der eine Mindestquote von 20 % vorsah.
Zweitens verpflichtet der Text TV-Sender und Video-on-Demand-Dienste, sich an der Finanzierung des Schaffens in dem Land zu beteiligen, auf das sie abzielen, unabhängig von ihrem Niederlassungsland. Dadurch werden Wettbewerbsverzerrungen beseitigt und opportunistische Standortverlagerungen verhindert. Vor allem wird es die Finanzierung unserer Schöpfung schützen.
Schließlich wird der Anwendungsbereich der audiovisuellen Regulierung auf Video-Sharing-Plattformen wie Youtube ausgedehnt, die sich dieser Regelung entziehen. Jetzt müssen sie Maßnahmen ergreifen, um junge Zielgruppen zu schützen und gegen hasserfüllte oder gewalttätige Inhalte vorzugehen, auch wenn sie live übertragen werden. Die audiovisuellen Regulierungsbehörden der Mitgliedstaaten müssen die Realität und Wirksamkeit dieser Maßnahmen überwachen. Dies ist ein wichtiger erster Schritt zur Stärkung der Plattform.
Der Text muss noch vom Rat und dann vom Parlament formell gebilligt werden. Es wird im Rahmen des audiovisuellen Gesetzentwurfs, der Ende 2018 vorgelegt wird, in französisches Recht umgesetzt.
Die Ministerin dankt der Europäischen Kommission, deren Textentwurf es ermöglicht hat, die Verhandlungen auf einer guten Grundlage zu beginnen, und den europäischen Kulturministern, die den Kampf Frankreichs für eine modernisierte und ehrgeizige Regulierung unterstützt haben, sowie das Europäische Parlament und insbesondere die beiden Ko-Berichterstatterinnen, Frau Kammerevert und Frau Verheyen, die einen großen Sinn für den Dialog und ein starkes Engagement für die kulturellen und gesellschaftlichen Herausforderungen des audiovisuellen Sektors gezeigt haben.