In einem von den Folgen der Gesundheitskrise noch immer gezeichneten Umfeld sind Olivier DUSSOPT, Minister für Arbeit, Vollbeschäftigung und Integration, und Frau Rima ABDUL MALAK, Kulturministerin, voll mobilisiert, um die Künstler-Autoren zu unterstützen.

In diesem Sinne haben die beiden Ministerien neue spezifische Maßnahmen zur Stärkung des Sozialschutzes entwickelt und umgesetzt. Diese Beschlüsse konkretisieren die Verpflichtungen, die das Ministerium für Kultur und das Ministerium für Arbeit, Vollbeschäftigung und Eingliederung gegenüber den Künstlerautoren eingegangen waren.

Es wurde eine neue Beihilfe für die Zahlung der von den Urhebern gezahlten und für das Jahr 2021 fälligen Sozialbeiträge eingeführt.

Seit dem 1sich setzen September 2022 zahlt die UdSSR den Urhebern staatliche Unterstützung in Höhe von 40 bis 2000 EUR, abhängig von der Höhe der Einnahmen und dem Prozentsatz der Einnahmeverluste zwischen 2019 und 2021. Diese Beihilfe beläuft sich auf insgesamt 12,25 Mio. EUR. Sie wurde vom letzten Beitragsabruf abgezogen oder direkt auf das Autorenkonto überwiesen. 

Die derzeitige Rückkaufregelung für «vorgeschriebene» Beiträge wird zudem bis zum 31. Dezember 2027 verlängert. Es wird Autoren, deren Altersbeiträge in der Vergangenheit nicht eingefordert wurden, die Möglichkeit geben, ihre Situation bei der Nationalen Rentenversicherungskasse (CNAV) zu regulieren.

Darüber hinaus werden die Kosten des Rückkaufs durch die Streichung des Abzinsungssatzes verringert, der zwischen 10% und 30% des Angebotsbetrags betrug. Es kann jetzt unter bestimmten Bedingungen Gegenstand einer sozialen Betreuung durch die Sozialversicherung der Künstler-Autoren sein. Das Verfahren wurde geklärt, und die Bearbeitungszeit der Fälle wird deutlich verkürzt.

Alle diese Maßnahmen wurden mit dem Dekret 2022-1039 vom 22. Juli 2022 im Amtsblatt vom 24. Juli 2022 sowie mit dem kürzlich veröffentlichten Rundschreiben DSS/SD3A/SD5B/2022/206 vom 19. Oktober 2022 umgesetzt und festgelegt.

Links:

 

Anlage Höhe der Befreiung von den Sozialbeiträgen gemäß Dekret Nr. 2022-1039 vom 22. Juli 2022