In Übereinstimmung mit den Ankündigungen von Elisabeth Borne, Ministerin für Arbeit, Beschäftigung und Eingliederung, und Roselyne Bachelot-Narquin, Ministerin für Kultur, werden in Zusammenarbeit mit der zentralen Anlaufstelle für gelegentliche Aufführungen zwei spezifische befristete Solidaritätsfonds eingerichtet (Guso) und die Vereinigung des öffentlichen Interesses (GIP) Cafés Cultures: Zahlreich mit je 10 Millionen Euro werden sie die Beschäftigung von Künstlern und Unterhaltungstechnikern unterstützen, die von Arbeitgebern rekrutiert werden, die nicht das Hauptanliegen des Spektakels haben, um die Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit zu fördern. 60.000 Einrichtungen sind potenziell von diesen neuen Beihilfen betroffen.

Für diese beiden Maßnahmen kommen in Frage:

  • Gebietskörperschaften mit weniger als 3500 Einwohnern;
  • Strukturen des Privatrechts, die in den Anwendungsbereich des Guso fallen (mit Ausnahme privater Arbeitgeber).

Grundlage für die Inanspruchnahme dieser Beihilfen sind die vereinfachten einheitlichen Erklärungen zu Arbeitsverträgen, die zwischen dem 1. Juli 2021 und dem 31. Dezember 2021 abgeschlossen wurden.

Die beiden Einrichtungen lassen sich wie folgt unterteilen:

  • Vorübergehende Hilfe für die Beschäftigung ist eine Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge und -beiträge durch das Guso, das die Zahlung dieser Beiträge an die betreffenden Sozialversicherungsträger bis zu zwei Obergrenzen gewährleistet:
    • maximal 120 € pro vereinfachter Einzelanmeldung für einen darstellenden Künstler oder Techniker, der an der Show teilnimmt, und pro Arbeitstag;
    • Maximal 600 € pro Arbeitgeber während der gesamten Dauer der Anwendung des Geräts.

Diese Beihilfe wird nach Anwendung anderer Regelungen gezahlt, die eine vollständige oder teilweise Befreiung von den Sozialbeiträgen oder eine Beihilfe zur Zahlung dieser Beiträge vorsehen.

Diese Hilfe kann unter folgendem Link aufgerufen werden:  https://www.guso.fr/information/accueil 

  • Die außerordentliche Hilfe für die Beschäftigung wird dem Arbeitgeber von der GIP zusätzlich zur Beihilfe des Guso bis zu einer Pauschale von 77 € bis 1.545 € direkt von der GIP gezahlt, je nachdem, wie viele Künstler oder Techniker pro Tag eingestellt werden. Die Beihilfen dürfen während der Laufzeit des Programms nicht mehr als 2000 EUR je Arbeitgeber betragen.

In der Praxis wird dieses System im September auf der Website von GIP Cafés Cultures eingeführt, wo der Arbeitgeber ein Konto bei GIP einrichten muss.

Um Unternehmen bei ihren Bemühungen zu unterstützen, haben Guso und GIP Cafés Cultures alle Simulatoren entwickelt, die auf ihrer Website verfügbar sind. 

Diese beiden neuen Maßnahmen ergänzen die in den Verordnungen vom 8. und 11. August 2021 vorgesehene Aufstockung um 10 Mio. € für zwei Beihilfen des Nationalen Fonds für dauerhafte Beschäftigung in der Show (FONPEPS).

 

Beispiel:

Rekrutierung von 5 Künstlern und 1 Techniker durch eine Gemeinde mit weniger als 3.500 Einwohnern am 14. Juli und 25. August 2021:

- Für die Vertretung vom 14. Juli 2021: Auf der Grundlage der Gesamtkosten für einen Arbeitnehmer von 249,96 € (netto + Arbeitgeber- und Lohnkosten) beläuft sich das Gesamtbudget der Leistung für 6 Arbeitnehmer auf 1 499,76 €. Der Gesamtbetrag der fälligen Beiträge und Beiträge (ohne PAS) 762,31 € beträgt; der Arbeitgeber erhält eine vorübergehende Guso-Beschäftigungsbeihilfe von 600 € und eine außerordentliche Beschäftigungsbeihilfe von GIP Cafés Cultures von 173 €, insgesamt 773 €. 

So betragen die Gesamtkosten für den Arbeitgeber 726,76 € statt 1 499,76 €

- Für die Vertretung vom 25. August 2021: Auf der Grundlage der Gesamtkosten für einen Arbeitnehmer von 249,96 € (netto + Arbeitgeber- und Lohnkosten) beläuft sich das Gesamtbudget der Leistung für 6 Arbeitnehmer auf 1 499,76 €. Der Gesamtbetrag der fälligen Beiträge und Beiträge (ohne PAS) 762,31 € beträgt; derselbe Arbeitgeber erhält diesmal nur die außerordentliche Beschäftigungsbeihilfe von GIP Cafés Cultures für 773 €. 

So betragen die Gesamtkosten für den Arbeitgeber 726,76 € statt 1 499,76 €.

Es ist darauf hinzuweisen, daß der Arbeitgeber nach dieser zweiten Beihilfe noch immer Anspruch auf die außerordentliche

Beschäftigung GIP Cafés Cultures für einen Betrag von 1.054 € (2.000 € -173 € - 773 €).