Die Europäische Kommission hat am 19. Mai 2022 die französische Regelung zur Förderung des Pluralismus der Online-Pressedienste für politische und allgemeine Informationen genehmigt.

Die Verordnung Nr. 2021-1666 vom 15. Dezember 2021 zur Einführung dieser Beihilfe ist am 19. Juni 2022 in Kraft getreten. Die Anträge für das laufende Jahr können bis zum 15. Juli 2022 auf der Website des Kulturministeriums eingereicht werden.

Die Fazilität, die Teil des vom Präsidenten der Republik am 27. August 2020 vorgelegten Branchenplans «presse» ist, wurde mit einem Jahresbudget von 4 Millionen Euro ausgestattet.

Mit dieser Hilfe soll die Entwicklung der ausschließlich online verfügbaren und anerkannten Pressedienste für politische und allgemeine Informationen unterstützt werden: Durch die Unterstützung ihrer redaktionellen Ausgaben soll der Zugang zu einer qualitativ hochwertigen und pluralistischen Presse für möglichst viele Bürger gefördert werden; die zur Vitalität der demokratischen Debatte beiträgt. Die Einführung dieser Beihilfe trägt auch zur Modernisierung der Pressebeihilfen und ihrer Anpassung an neue Verwendungszwecke bei.