Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) hat heute ein Verhandlungsmandat für den Richtlinienentwurf «Urheberrecht» erlassen. Dieser Text enthält zwei wesentliche Fortschritte: die Anerkennung eines ähnlichen Rechts der Presseverlage und die Anerkennung der Verantwortung der digitalen Plattformen für die Vergütung von Urhebern.

Auf der einen Seite sieht das Abkommen die Schaffung eines ähnlichen Rechts für Presseverlage auf europäischer Ebene vor, das eine gerechte und spezifische Vergütung bei der Online-Weiterverwendung ihrer Produktionen einschließlich kurzer Auszüge gewährleistet.

Andererseits stärkt der Text die Fähigkeit der Urheber, von den digitalen Plattformen, die ihre Werke nutzen, bezahlt zu werden. Letztere, die bisher ihren Status als bloße «Hoster» der von Nutzern für eingestellten Inhalte geltend gemacht haben, sind nun urheberrechtlich verantwortlich. Diese Ermächtigung wird eine bessere Aufteilung des Wertes zwischen den Urhebern und Plattformen, die von der Verbreitung ihrer Werke profitieren, gewährleisten.

Nach achtzehn Monaten besonders schwieriger Verhandlungen begrüßt die Ministerin dieses erste Ergebnis, das durch die intensive Mobilisierung Frankreichs und seiner Partner ermöglicht wurde.

Françoise Nyssen dankt dem bulgarischen Ratsvorsitz und der Europäischen Kommission und beabsichtigt, den europäischen Kampf zur Verteidigung der kulturellen Vielfalt fortzusetzen. Die für Juni geplante Abstimmung im Europäischen Parlament über die Revision der Richtlinie «Urheberrecht» ist ein weiterer wichtiger Schritt. Die Ministerin wird immer auf der Seite der Urheberinnen und Urheber stehen, wenn es darum geht, im digitalen Zeitalter mehr Ausnahmen vom Urheberrecht zu machen; sie wird dafür kämpfen, dass ihnen in der Richtlinie ein tatsächliches Recht auf eine gerechte Vergütung zuerkannt wird.