Der heute veröffentlichte Erlass, der von den Ministern für den ökologischen Übergang und den Zusammenhalt der Gebiete, Kultur und Gesundheit und Prävention gemeinsam unterzeichnet wurde, detaillierte Durchführungsbestimmungen zum Erlass vom 7. August 2017 über die Vermeidung von Gefahren durch Lärm und verstärkten Lärm. Mit diesem Erlass soll das Ziel des Lärmschutzes der Öffentlichkeit mit den technischen Zwängen und Unwägbarkeiten dieser Art von Veranstaltung in Einklang gebracht werden, denen die Veranstalter und Veranstalter von Festivals unterliegen.
Es enthält Einzelheiten über die Verwendung der Geräte und Maschinen, über die die meisten Fachleute heute verfügen, und ermöglicht die Anwendung kohärenter Messverfahren zur Beurteilung der Geräuschemissionen. Außerdem wird der Inhalt der Folgenabschätzungen erläutert, die von den Fachleuten, insbesondere an Orten im Freien, durchzuführen sind, um Lärmbelästigungen für die Anwohner zu vermeiden.
Dieser Erlass ist das Ergebnis einer umfassenden Abstimmung zwischen dem Staat und allen Fachleuten der darstellenden Kunst. Er war Gegenstand von Diskussionen im Nationalen Rat für Lärm (CNB), in dem auch Akustikexperten, Studienbüros und Vereinigungen von Anwohnern vertreten sind.
Dieser Rechts- und Regelungsrahmen wird dazu beitragen, die Herausforderungen des Schutzes der Gehörgesundheit, des Schutzes der Lärmumwelt und der Organisation von Veranstaltungen in Einklang zu bringen. Es soll ein besseres Zusammenleben zwischen Anwohnern und künstlerischen Aktivitäten fördern.
Verbindung:
Erlass vom 17. April 2023 über die Vermeidung von Gefahren durch verstärkte Geräusche und Geräusche