Das Ministerium für Kultur begleitet die Wiederaufnahme der Tätigkeit von Kulturschaffenden durch die Veröffentlichung von Leitfäden für bewährte Praktiken, die mit den Berufsverbänden ausgearbeitet oder abgestimmt wurden und vom Ministerium für Solidarität und der Gesundheit.
Eine Reihe von Leitfäden zur Wiederaufnahme der Tätigkeit in den Bereichen Buch und Kulturerbe wurde bereits veröffentlicht, um die Wiederaufnahme der Tätigkeit und die Wiedereröffnung von Buchhandlungen, Gebietsbibliotheken, Museen, Denkmälern und Archiven für die Öffentlichkeit zu unterstützen; sowie für die Wiederaufnahme der vorbeugenden Archäologie.
Weitere Leitfäden für die Bereiche Film und künstlerisches Schaffen werden derzeit fertiggestellt. Sie werden in Kürze auf der Website des Kulturministeriums veröffentlicht und aktualisiert.
Alle Leitfäden können auf der Website des Ministeriums heruntergeladen werden: https://www.culture.gouv.fr/Aides-demarches/Covid-19-l-impact-de-la-situation-sanitaire-sur-le-monde-de-la-culture
Jeder Leitfaden wurde direkt von oder in Verbindung mit den Berufsverbänden erstellt und enthält die Empfehlungen der für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zuständigen Ministerien; die für gesundheitsbezogene Empfehlungen zuständigen Behörden sind. Jeder auf der Website des Ministeriums aufgeführte Leitfaden berücksichtigt die gesundheitliche Situation zum Zeitpunkt seiner Erstellung und ist daher dazu bestimmt, im Falle einer Änderung dieser Situation angepasst zu werden.
Nach der Veröffentlichung des Dekrets vom 11. Mai, das die notwendigen allgemeinen Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-Epidemie vorschreibt19 im Rahmen des Gesundheitsnotstands und zur Ergänzung des rechtlichen Rahmens für die Öffnung von Museen und Denkmälern für die Öffentlichkeit während dieser Zeit des gesundheitlichen Notstands, die Eröffnung jedes Denkmals oder Museums, unabhängig vom Eigentümer, ist vorbehaltlich der vorherigen Genehmigung des Präfekten des betreffenden Departements nach Stellungnahme des Bürgermeisters.
In diesem Rahmen dürfen nur Museen und Denkmäler wiedereröffnet werden, deren Wiedereröffnung keine nennenswerten Bevölkerungsverschiebungen auslösen kann.
Die Theater und Kinos bleiben vorerst geschlossen. Auch Festivals und kulturelle Veranstaltungen mit mehr als 5000 Teilnehmern können nicht vor dem 31. August stattfinden.
Kulturminister Franck Riester betonte «Der Kultursektor ist sehr geschwächt, es ist meine Pflicht, die Kulturschaffenden, die Denkmäler, die Museen, das Personal... in der Kontinuität, der Wiedereröffnung und den notwendigen Garantien zu begleiten, damit die Kultur die Folgen dieser Gesundheitskrise überleben kann. Es wird einige Zeit dauern, aber wir werden es schaffen».