Der FONPEPS (Nationaler Fonds für dauerhafte Beschäftigung im Showbusiness) wurde 2016 im Anschluss an die Vereinbarung über die Arbeitslosenversicherung mit dem Ziel gegründet, die Beschäftigung im darstellenden Gewerbe zu fördern, indem er Unternehmen zur Verlängerung der Laufzeit von Arbeitsverträgen anregt entwickelt sich für mehr Lesbarkeit und Einfachheit. 

Nach einer umfassenden Konzertierung und einer Bestandsaufnahme früherer Maßnahmen wurde beschlossen, die derzeitige Regelung für die Gewerbetreibenden durch Zusammenlegung der wichtigsten Beihilfen zu vereinfachen und ihre Skala zu überprüfen, um den Anreizcharakter zu verstärken. 

Von nun an ersetzt eine einmalige Beihilfe für die Einstellung von Arbeitnehmern mit unbefristeten oder befristeten Verträgen zur Aufnahme einer Beschäftigung gemäß den Anhängen VIII und X der Arbeitslosenversicherungsverordnung die ersten vier Maßnahmen der derzeitigen Regelung; die Beschäftigung von Opernkünstlern stärker gefördert wird.

Dieser Fonds wird daher im Jahr 2020 durch eine im Haushaltsgesetz verankerte Maßnahme mit zusätzlichen Mitteln in Höhe von 5 Mio. EUR ausgestattet.

Die Verordnung zur Einführung dieser neuen Regelung wurde im Amtsblatt vom 2. Oktober 2019 veröffentlicht.

Der Rest des derzeitigen Systems bleibt unverändert, insbesondere die Beschäftigungsförderungseinrichtung im Bereich der Phonographischen Verlagswesen (ADEP), die Einrichtung zur Unterstützung der Verwendung der künstlerischen Bühne von Live-Auftritten, die in kleinen Sälen ausgestrahlt werden (APAJ)Unterstützung bei der Kinderbetreuung für Künstler und intermittierende Unterhaltungstechniker (AGEDATI) und Unterstützung im Bereich der Kaffeekultur (Cafés und Restaurants).