Das Ministerium für Kultur gibt seine Entscheidung für den Grundsatz der Unentgeltlichkeit aller Rechte zur Weiterverwendung öffentlicher Informationen bekannt, die in Dokumenten enthalten sind, die vom Nationalarchiv erstellt oder erhalten wurden.
Im Einklang mit dem Gesetz für eine digitale Republik verfolgt das Ministerium für Kultur eine Politik der Offenheit und des Austauschs öffentlicher Daten, insbesondere um den Bürgern zu ermöglichen, an der Verbesserung der Datenqualität teilzunehmen.
So hat das Nationalarchiv in enger Verbindung mit dem interministeriellen Dienst des Archivs von Frankreich ein neues System zur Weiterverwendung der von ihm aufbewahrten öffentlichen Informationen, seien es Bestandsverzeichnisse oder Archivbestände, veröffentlicht. Es handelt sich um Dokumente, die für alle frei zugänglich sind und an denen Dritte keine geistigen Eigentumsrechte besitzen.
Der Leser hat somit ein nicht ausschließliches Recht auf freie «Weiterverwendung» für kommerzielle oder nicht kommerzielle Zwecke weltweit und auf unbegrenzte Zeit. Es genügt, wenn diese Informationen im Sinne von Artikel L.213-1 des Kulturschutzgesetzes frei zugänglich sind und nicht durch Genehmigung oder Ausnahmeregelung mitgeteilt wurden.
In diesem Zusammenhang haben das französische Archiv und das Nationalarchiv mehrere frei wiederverwendbare Korpusse auf der offenen Datenplattform des Ministeriums veröffentlicht: data.culturecommunication.gouv.fr