Anlässlich des deutsch-französischen Ministerrates am 7. April 2016 in Metz unterzeichnete Audrey Azoulay, Minister für Kultur und Kommunikation, mit Heiko Maas, Bundesminister für Justiz und Verbraucherschutz der Bundesrepublik Deutschland, für Fragen des geistigen Eigentums Gemeinsame Erklärung zum Urheberrecht in Europaund mit Monika Grütters, stellvertretende Ministerin der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland für Kultur und Medien, Gemeinsame Erklärung zu Kultur und Medien.
Gemeinsame Erklärung zum Urheberrecht in Europa
Audrey Azoulay und Heiko Maas haben ihren gemeinsamen Standpunkt zu der von der Europäischen Kommission eingeleiteten Urheberrechtsreform bekräftigt und die zentrale Rolle des Urheberrechts bei der Förderung von Innovation, Kreativität und kultureller Vielfalt bekräftigt.
In der Erklärung wurden die Grundprinzipien dargelegt, von denen sich die europäischen Debatten zu diesem Thema leiten lassen müssen, insbesondere:
- Berücksichtigung der Rolle der digitalen Plattformen und Vermittler;
- die Tragfähigkeit der Vorschriften über Ausnahmen und das private Kopieren;
- die Wahrung des Subsidiaritätsprinzips.
Die beiden Minister erinnerten auch an die Bedeutung des Territorialitätsprinzips der Rechte für die Lebensfähigkeit der kreativen Sektoren, insbesondere des audiovisuellen Sektors und des Kinos.
Gemeinsame Erklärung zu Kultur und Medien
Audrey Azoulay und Monika Grütters bekräftigten das Engagement Frankreichs und Deutschlands für den Schutz und die Förderung der kulturellen Vielfalt sowie ihren Willen, dieses Ziel gemeinsam auf die europäische Bühne zu bringen.
Diese Vision muss insbesondere die Verwirklichung eines digitalen Binnenmarkts in Bezug auf audiovisuelle und filmische Themen bestimmen; anlässlich der Reform der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste oder um die Umsetzung der Richtlinie vom ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf digitale Bücher und Online-Presse zu ermöglichen.
Im Laufe ihrer bilateralen Gespräche erinnerten die beiden Minister auch ihr gemeinsames Bekenntnis zur Beibehaltung der kulturellen Ausnahme in Handelsabkommen, insbesondere in der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP). In diesem Zusammenhang wurde neben dem Ausschluss der audiovisuellen Dienste auf die Notwendigkeit einer bereichsübergreifenden Berücksichtigung des Ziels der Förderung und des Schutzes der kulturellen Vielfalt hingewiesen.
Außerdem begrüßten sie Mehrere deutsch-französische Initiativen auf europäischer Ebene, insbesondere zur Schaffung eines Instruments zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgütern, zu dem sie ihre Entschlossenheit bekundet haben, rasch konkrete Lösungen zu entwickeln.