Audrey Azoulay, Ministerin für Kultur und Kommunikation, kündigt heute das Inkrafttreten der neuen Steuergutschrift für Live-Musik- und Variety-Unternehmen an, die aufstrebende Künstler unterstützen. Bis 2019 werden dafür 14 Millionen Euro bereitgestellt.

Audrey Azoulay, Ministerin für Kultur und Kommunikation, gab am 9. September bekannt, dass an diesem Tag die neue Steuergutschrift für Live-Musik- und Variety-Unternehmen in Kraft tritt, die aufstrebende Künstler unterstützen. Bis 2019 werden dafür 14 Millionen Euro bereitgestellt.

Das Programm zur Unterstützung von Live-Musik-Unternehmen wird jetzt durch eine Steuergutschrift ergänzt, um ihre Investitionskapazitäten in neue Produktionen zu stärken. Der Staat bekräftigt damit seinen Willen, die Erneuerung der Karriere der Künstler zu unterstützen und ihnen die beste Exposition zu bieten.

Diese steuerliche Regelung zielt daher auf Produktionen ab, die häufig von kleinen unabhängigen Einrichtungen im ganzen Land getragen werden und hauptsächlich Künstler in der Phase der beruflichen Entwicklung betreffen. Die Steuergutschrift ist somit Produktionen vorbehalten, die Künstler zeigen, deren Vorstellungen in den drei Jahren vor der Antragstellung nicht mehr als 12'000 bezahlte Eintritte verbuchen konnten. Diese Maßnahme wird den Fachleuten ab 2017 1 Mio. EUR ihrer Ausgaben für 2016 zugute kommen. In drei Jahren werden insgesamt 14 Millionen Euro für den Sektor bereitgestellt.

Mit diesem Instrument setzt Frankreich seine proaktive Politik der Unterstützung der Vielfalt der Produktion und der Verbreitung fort, die zur Dynamik der Musikszenen beiträgt und die Präsenz der Künstler im gesamten Staatsgebiet gewährleistet. Diese Regelung ergänzt die Steuergutschrift für die phonografische Produktion für das Musik- oder Varietätsspektakel.

Mit diesem Instrument setzt Frankreich seine proaktive Politik der Unterstützung der Vielfalt der Produktion und Verbreitung fort, die zur Dynamik der Musikszenen beiträgt und die Präsenz der Künstler im gesamten Staatsgebiet gewährleistet

Funktionsweise der Vorrichtung

Die für jedes Jahr berechnete Steuergutschrift beträgt 15 % der Gesamtausgaben für diese Veranstaltungen. Dieser Satz kann für sehr kleine und mittlere Unternehmen (Kleinstunternehmen/KMU) auf 30 % angehoben werden. Die zuschussfähigen Ausgaben sind auf 500.000 € pro Show begrenzt. Die gewährte Steuergutschrift ist auf 750.000 Euro pro Unternehmen und Geschäftsjahr begrenzt.

Aufführungen im Rahmen von Festivals oder Erstaufführungen sind von dieser Berechnung ausgenommen, um die Vielfalt des Angebots an neuen Produktionen zu gewährleisten.

Der Verordnung zur Die am 9. September 2016 im Amtsblatt der Europäischen Union erschienene vorläufige Zulassung der Unternehmen bei der Generaldirektion für künstlerisches Schaffen des Ministeriums für Kultur und Kommunikation ist ab sofort möglich. Eine endgültige Zulassung wird am Ende des Betriebs erteilt. Diese Zulassungen sind erforderlich, wenn die Körperschaftssteuergutschrift für das Jahr n+1 beantragt wird.

In der Praxis: Wie stellt man einen Zulassungsantrag?