Aufhebung des Erlasses vom 1sich setzen Juli 2013 zur Ausweitung des nationalen Tarifvertrags für die Filmproduktion.

Die Regierung bekräftigt ihre Unterstützung für die Filmproduktion und leitet ein neues Zulassungsverfahren ein

Der Staatsrat hat heute die Aufhebung des Erlasses vomsich setzen Juli 2013 zur Ausweitung des nationalen Tarifvertrags für die Filmproduktion.

Die Regierung nimmt diese Entscheidung und die Gründe zur Kenntnis, aus denen die Hohe Verwaltungsgerichtsbarkeit in diesem Sinne entschieden hat.  

Er bekräftigt heute seine Unterstützung für den Sektor der Filmproduktion, der für unsere Wirtschaft und für die Ausstrahlung unserer Kultur wichtig ist, und verweist auf den langen Verhandlungsprozess, der es den Sozialpartnern ermöglicht hat, zu einem geeigneten Vertragswerk zu gelangen.  

Angesichts der seit dem Erlass vom 1. Juli 2001 eingetretenen neuen Rechts-und Tatbestandsmerkmalesich setzen Im Juli 2013 hat die Regierung, insbesondere durch den Beitritt mehrerer repräsentativer Berufsverbände des Sektors zum Übereinkommen, ein neues Verfahren zur Erweiterung des Filmtarifvertrags und seiner Zusatzvereinbarung eingeleitet. Der Erweiterungsbeschluss wird im März veröffentlicht. Dieses Verfahren wird das Übereinkommen unter unbestreitbaren Legalitätsbedingungen sichern.