Sponsoring, Partnerschaft oder Erhalt eines Zuschusses beinhalten die Verpflichtung, das Logo und den Markenblock des Kultusministeriums in Ihren Kommunikationsdokumenten zu verwenden. Im Folgenden finden Sie die verschiedenen Nutzungsbedingungen in Anwendung der Grafik des Staates.
Sämtliche Dokumente, auf denen diese Markenblöcke stehen, müssen zwingend zur Freigabe eingereicht werden
mindestens 10 Tage vor dem Versand im Druck und/oder in digitaler Form an folgende Anschrift: charte.dicom@culture.gouv.fr
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle (Delegation für Information und Kommunikation) unter 01 40 15 80 19 oder 01 40 15 82 95.
Jede missbräuchliche Verwendung des Namens oder Logos wird mit Sanktionen geahndet.
Welches Logo soll ich verwenden?
- Sie haben die Unterstützung des Ministeriums für Kultur oder des Kultusministeriums sowie eines Staatsdienstes in der Region (Präfekt - Regionaldirektion für Kulturangelegenheiten): Es darf nur der Markenblock des Kultusministeriums mit der Aufschrift «unterstützt von» verwendet werden
Laden Sie diese Logos herunter in hoher Auflösung:
2. Vous avez le soutien de plusieurs ministères ou bien de plusieurs ministères ainsi que d’un ou plusieurs services de l’Etat en Région (Préfet) il faudra uniquement utiliser le bloc-marque du Gouvernement.
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3. En cas de subvention par la Direction Régionale des Affaires culturelles (DRAC), il faudra uniquement utiliser le bloc-marque PRÉFET DE / PRÉFET DU. Ce logo est à demander directement à votre correspondant communication au sein de la direction régionale.
Wie verwende ich dieses Logo?
Die Marke des Staates ist einzigartig, und es kann nicht mehrere Staatslogos auf einem Träger geben.
Das Logo wird farblich auf weißem Hintergrund verwendet und wird zuerst auf den Partnerlogo-Bannern unten links platziert.
1. Verwendung vones fließturs
Markenblöcke müssen zwingend mit ihrem weißen Hintergrund leben (mit rotierendem Weiß, wie in der Charta angegeben). Das Aufbrechen des Markenblocks auf farbigem Hintergrund ist verboten.
Das Aufbrechen des Markierungsblocks (ohne seinen weißen Hintergrund) direkt auf farbigem Hintergrund ist verboten.
Farbversionen (CMYK und RGB) sind vorrangig zu verwenden.
Eine Schwarz-Grau-Version gibt es nur für Schwarz-Weiß-Dokumente (Die Schwarz-Weiß-Version des Logos ist ausschließlich der Trauerzeit vorbehalten).
2. Positionierung der anderen Partnerlogos
Die ministeriellen und interministeriellen Markenblöcke werden an erster Stelle auf den Logo-Bannern links unten platziert.
Die anderen Logotypen befinden sich auf der gleichen Ebene und im gleichen Verhältnis.