Das Ministerium für Kultur trägt zur Entwicklung von Maßnahmen und Maßnahmen bei, mit denen die Hindernisse für die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen am kulturellen Leben beseitigt werden können; ältere Menschen und Personen, die in Gesundheits- oder Sozialeinrichtungen untergebracht sind oder in Begleitung sind.

Seit 2018 wird jedes Jahr ein Fonds für Barrierefreiheit für Beihilfen für Investitionen (ohne Rahmen) für kulturellen Strukturen Gezielt bis 2021 auf die Strukturen der darstellenden Künste, betrifft der Fonds heute die Strukturen von alle künstlerischen und kulturellen Bereiche (Buch und Lesen, Film und audiovisuelle Medien, Architektur, Kulturerbe, Museen, darstellende Kunst, bildende und bildende Kunst).

Die Art der förderfähigen Projekte ist breit gefächert: zusätzlich die Beschaffung von spezifischem MaterialDer Fonds ermöglicht auch die Unterstützung von Ausbildung und Entwicklung von Kommunikationsmitteln angepaßt. In allen Fällen müssen die gewährten Kredite zwingend auf Investitionen inund die Politik des Zugangs zum kulturellen Angebot für die Personen mit Behinderung, ältere Menschen und alle Personen, die in Gesundheits- oder Sozialeinrichtungen untergebracht oder begleitet werden.
Besondere Aufmerksamkeit wird in diesem Jahr den Projekten gewidmet, die Vernetzung der Strukturen und Bündelung der Instrumente sowie Projekte, die aus Gründungsstrukturen stammen ein Konzept für die Zugänglichkeit.


Die Höhe der gewährten Zuschüsse darf 3000 EUR nicht unterschreiten. Die Obergrenze des DRAC-Interventionssatzes beträgt 80 % der Gesamtkosten des Projekts.

Bei der Priorisierung der Anträge wird Folgendes berücksichtigt:
• geografische Ausgewogenheit der Projektträger,
• Repräsentativität der verschiedenen künstlerischen und kulturellen Disziplinen und Bereiche,
• die Erneuerung der Begünstigten,
• des Interventionssatzes der Struktur.

Der Zeitplan des Fonds für die Zugänglichkeit besteht aus zwei Phasen: Die Einrichtungen reichen bei der DRAC der Pays de la Loire ein Dossier bis einschließlich 31. März 2023 ein und achten darauf, dass sie in den Gegenstand ihres Antrags aufgenommen werden die Angabe «Barrierefreiheitsfonds» mit einer genauen Beschreibung ihres Projekts der Zugänglichkeit und einem detaillierten und ausgewogenen Budget der geplanten Investitionens.


Die Einreichung der Bewerbungen erfolgt unter: stp.paysdeoire@culture.gouv.fr 


• Die Dossiers werden dann in einem Ausschuss geprüft, der die Generaldelegation mit der Übertragung, den Territorien und der kulturellen Demokratisierung verbindet und das Instrumentarium steuert.
• Die Strukturen, die ein Projekt eingereicht haben, werden im Mai 2023 von der DRAC über die Ergebnisse dieser Jury informiert.