Mehrfamilienhäuser
Gebäude von historischem oder künstlerischem Interesse können als historische Denkmäler eingetragen oder klassifiziert werden.
Was ist ein Denkmalschutz?
Mit der Eintragung oder Einstufung eines Gebäudes als historisches Denkmal soll die Erhaltung von Gebäuden von historischem, künstlerischem, wissenschaftlichem und technischem Interesse gewährleistet werden. Es ist eine gemeinnützige Knechtschaft, die die Änderung, Zerstörung oder Verschiebung von architektonischen Elementen ohne Genehmigung verbietet. Um die gute Erhaltung des Gebäudes zu gewährleisten, profitiert der Eigentümer von der wissenschaftlichen und technischen Begleitung des Dienstes der regionalen Denkmalpflege und des Architekten der französischen Gebäude bei seinen Bauprojekten; Steuervergünstigungen und finanzielle Unterstützung für seine Arbeit und gegebenenfalls für die Öffnung der Öffentlichkeit; Beschilderung und Kommunikationsmittel.
Die Eintragung als Klassifizierung eines Gebäudes als historisches Denkmal führt zur Schaffung eines Schutzgebiets im Rahmen der Umgebung, in dem die Außenarbeiten an Gebäuden, die gleichzeitig mit dem Denkmal oder von diesem aus sichtbar sind, ausgeführt werden.-Diese unterliegen der Zustimmung des Architekten der Gebäude von Frankreich. Daher müssen alle denkmalgeschützten Gebäude und ihre Umgebung in das städtebauliche Dokument der Gemeinde aufgenommen werden.
Den Schutz eines Gebäudes unter Denkmalschutz beantragen:
Der Schutz kann vom Eigentümer der Immobilie, aber auch von jeder Person, die ein Interesse daran hat, oder vom Dienst selbst beantragt werden. Anträge auf Schutz können online oder per Post an die Regionaldirektion für Kulturangelegenheiten gestellt werden.
Die zulässigen Anträge werden von der Dienststelle geprüft, die dem Rat der korsischen Stätten in ständiger Delegation und gegebenenfalls bei der Bildung des Kulturerbes und der Architektur ein Dossier zur Stellungnahme vorlegt. Nach Abschluss dieser Prüfung kann das Gebäude durch Präfekturerlass ganz oder teilweise als historisches Denkmal eingetragen werden. Gebäude von höherem Interesse können nach der Eintragung Gegenstand eines Klassifizierungsverfahrens sein. Das Dossier wird dann der Nationalen Kommission für Kulturerbe und Architektur zur Stellungnahme vorgelegt und wird gegebenenfalls Gegenstand eines Ministerialerlasses. Der Eigentümer und der Bürgermeister der Gemeinde werden immer kontaktiert, wenn ein Schutzantrag bearbeitet wird, aber die befürwortende Stellungnahme des Eigentümers ist nur für eine Klassifizierung erforderlich.
Arbeiten an einem geschützten Gebäude:
Die Eintragung oder Einstufung eines Gebäudes als historisches Denkmal bedeutet für seinen Eigentümer die Pflicht, die HKMR zu benachrichtigen oder ihre Zustimmung oder Genehmigung einzuholen, bevor er Wartungs-, Reparatur- oder Restaurierungsarbeiten einleitet. Im Falle eines denkmalgeschützten Denkmals müssen die Arbeiten einem Chefarchitekten der historischen Denkmäler oder einem Architekten mit dem Diplom der Spezialisierung und Vertiefung Erwähnung «Architektur und Erbe» anvertraut werden (oder gleichwertig)10 Jahre Erfahrung in der Restaurierung von Altbauten.
Die Genehmigungen werden von der CRMH geprüft, deren Fachwissen und Beratung im Vorfeld jeder Intervention eingeholt werden muss, um den Eigentümer bei der Erstellung der Spezifikation der Vorstudien und des Arbeitsprogramms zu unterstützen im Rahmen eines Dialogs zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Erhaltung des Denkmals und zur Erleichterung der Bearbeitung von Genehmigungsanträgen. Die Arbeiten werden dann im Rahmen der staatlichen wissenschaftlichen und technischen Kontrolle der historischen Denkmäler fortgesetzt. Sie können steuerliche Beihilfen und Subventionen erhalten, die insbesondere von der Gebietskörperschaft Korsika gewährt werden.
HILFE UND VERFAHREN:
Kontakt zu:
MHCR-Sekretariat: 04 95 50 12 34