Übermittlung von administrativen Dokumenten
In Anwendung des Gesetzes über die Beziehungen zwischen der Öffentlichkeit und der Verwaltung veröffentlicht das Ministerium für Kultur auf dieser Seite alle Dokumente, die sich auf Anträge auf Befassung der Kommission für den Zugang zu Verwaltungsdokumenten (CADA) beziehen.
Vorbehaltlich der Erfüllung bestimmter Bedingungen haben die Verwaltungsbehörden (Staat, Gebietskörperschaften, öffentlich-rechtliche Personen und privatrechtliche Personen, die mit öffentlichen Dienstleistungen betraut sind) folgende Aufgaben die Verpflichtung, allen Antragstellern die von ihnen gehaltenen Verwaltungsunterlagen zu übermitteln.
Im Falle einer Verweigerung oder eines länger als einen Monat andauernden Schweigens (implizite Verweigerung) hat der Antragsteller zwei Monate Zeit, um Befassung der Kommission für den Zugang zu Verwaltungsdokumenten (CADA).
Die CADA wurde in Frankreich durch das Gesetz Nr. 78-753 vom 17. Juli 1978 gegründet und ist eine unabhängige Verwaltungsbehörde, die den Zugang von Einzelpersonen zu Verwaltungsdokumenten erleichtern und kontrollieren soll.
Die im Rahmen dieses Verfahrens übermittelten Unterlagen werden von der Verwaltung gemäß Artikel L. 312-1-1 des Gesetzes über die Beziehungen zwischen Öffentlichkeit und Verwaltung online veröffentlicht.
Partager la page
2 résultats
Affichage :