Gemäß Artikel L 715-1 des Allgemeinen Gesetzbuches für den öffentlichen Dienst sind die Ministerien verpflichtet, auf ihrer Website die Summe der zehn höchsten Dienstbezüge der Bediensteten ihres Zuständigkeitsbereichs zu veröffentlichen unter Angabe der Zahl der Frauen und Männer, die zu den zehn höchsten Bezügen gehören.
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