Frau Präsidentin, Herr Präsident,
Herr Präsident und Berichterstatter des Ausschusses für Kultur und Bildung, meine Damen und Herren,
Wir sind heute hier versammelt, um den Gesetzentwurf über die Freiheit der Schöpfung, die Architektur und das kulturelle Erbe in zweiter Lesung in öffentlicher Sitzung zu erörtern. Nach der ersten Lesung im Parlament und der Prüfung durch den Senat sind wir uns dessen voll bewusst.
Dieses Gesetz bestätigt, abgesehen von den Änderungen und Bestimmungen, die wir diskutieren werden, die Besonderheit der Kultur und warum es den Schutz des Gesetzgebers erfordert. Theater, Buch, Kino, Kulturerbe, Archäologie, Architektur oder Gesang, all diese Ausdrucksformen des menschlichen Genies müssen den Gesetzen des Marktes oder des Laissez-faire entzogen werden. Dies sind keine Annehmlichkeiten oder Waren.
Weil wir ihre Vielfalt schützen müssen, um ungünstige Kräfteverhältnisse wieder ins Gleichgewicht zu bringen, um die Schaffung der Lebensgrundlagen zu gewährleisten, eine langfristige Vision vorzuschlagen und die historische Tiefe und Vielfalt unseres Territoriums zu berücksichtigen, Die Kunst sucht die Kraft des Gesetzes.
Malraux sagte eine sehr einfache Sache über Kunst: «Das ist das einzige, was dem Tod widersteht.» Gilles Deleuze übernahm diese Idee auf einer Konferenz, wo er sagte: Denken Sie nach... Also ja, was widersteht dem Tod? Zweifellos genügt ein Blick auf eine Statuette von dreitausend Jahren vor unserer Zeitrechnung, um festzustellen, dass die Antwort von Malraux eine ziemlich gute Antwort ist. Dann könnte man sagen [...]: Kunst ist das, was widersteht. Daher die so enge Beziehung zwischen dem Akt des Widerstandes und der Kunst und dem Kunstwerk», bevor man zu dem Schluss kommt: «Jeder Akt des Widerstandes ist kein Kunstwerk, obwohl er in gewisser Weise ein Kunstwerk ist. Jedes Kunstwerk ist kein Akt des Widerstandes, und doch ist es es in gewisser Weise.»
Wenn diese Definition des Schöpfungsaktes uns heute betrifft, so deshalb, weil wir in eine Gesellschaft eingetreten sind, in der man feststellt, daß es schwieriger ist, miteinander zu sprechen, wo die Schöpfung von Natur aus transgressiv ist, ist manchmal weniger willkommen und wo es schwieriger ist, zusammen zu sein. Sie ist jedoch einer der letzten Räume, in denen diese Beziehung zueinander gelebt wird, einer der letzten legitimen Räume, in dem diese Bindungen gelebt werden können.
Meine Damen und Herren, ich möchte kurz an die Grundsätze dieses Gesetzes und seinen Kontext erinnern.
Erster Grundsatz: Schutz der Freiheit des Schaffens, der Verbreitung und der Programmierung. Diese Freiheit ist jedoch nicht absolut und muss mit anderen Grundprinzipien in Einklang gebracht werden, insbesondere mit der Ablehnung von Hassreden. Aber der Künstler stört von Natur aus, weil er sieht, was man beiseite schiebt und das Verdrängte ausdrückt. Deshalb muss die Freiheit der Schöpfung und der Programmierung geschützt werden. Die Verteidigung dieser Freiheit geht Hand in Hand mit der Bekräftigung einer ehrgeizigen Politik des öffentlichen Dienstes, insbesondere durch Netzwerke staatlich anerkannter Strukturen, die vom Staat und den Gebietskörperschaften gemeinsam getragen werden.
Zweiter Grundsatz: Förderung von Transparenz und Konzertierung in der Kulturwirtschaft. Das Gesetz legt für die Kulturwirtschaft die Bedingungen für neue Gleichgewichte fest, die durch neue Gepflogenheiten und neue Wirtschaftsmodelle notwendig werden, wobei die Konzertierung zwischen den repräsentativen Organisationen der Verleger und Autoren für das Buch Vorrang hat; zwischen Interpreten und Produzenten von Tonträgern für Musik, aber auch unter Berücksichtigung der Kräfteverhältnisse und der Notwendigkeit, den Autor, den Schöpfer immer zu unterstützen.
Dritter Grundsatz: Klärung, Schutz und Haftung. Dies ist das Thema des Teils über vorbeugende Archäologie, Erbe und den Reichtum der Berufe in diesem Bereich. Ich werde im Detail darauf zurückkommen.
Viertes Prinzip: Innovation und Experimentieren mit der Architektur, die unseren Alltag prägt.
Dieses Gesetz liegt vor Ihnen in einem Kontext, der ihm Sinn gibt: ein Haushalt, der zum zweiten Mal in Folge aufgestockt wird, um das künstlerische Schaffen zu unterstützen, aber auch den Zugang aller zur Kultur, insbesondere der Kinder; ständige Aufmerksamkeit für die Beschäftigung in diesem Sektor, mit der Neuverhandlung der Vereinbarung über die Arbeitslosenversicherung und dem Beschäftigungsfonds; schließlich die Bereitschaft, eine partnerschaftliche Politik mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die sich für die Kultur entscheiden, zu verwirklichen.
Ich freue mich, dass der Ausschuss für Kultur und Bildung in Ihrer Versammlung in der Lage war, einige Artikel zu verbessern. Sie hat den vom Senat übermittelten Text wesentlich bereichert, ohne ihn zu verfälschen. In Artikel 2, der sich aus den Vorschlägen des Berichterstatters ergibt, wird der Charakter der Politik zur Förderung des künstlerischen Schaffens als öffentlicher Dienst bekräftigt. Er schätzt das kulturelle Handeln und die künstlerische Bildung. Darin liegt für uns eine große Verantwortung.
In Artikel 3 werden die Gütezeichen als echtes politisches Instrument der darstellenden Kunst anerkannt und das strukturierende Netz, das sich aus den Szenen der kulturellen Dezentralisierung ergibt, gestärkt.
Die Wiedereinsetzung von Artikel 6 bis hat es im Einklang mit dem Grundsatz der technologischen Neutralität ermöglicht, die Regelung der gerechten Vergütung, die heute für alle im Internet ausgestrahlten Rundfunkgeräte gilt, wieder einzuführen. Das freut mich sehr.
In Bezug auf die private Vervielfältigung hatte der Senat eine Maßnahme eingeführt, die es ermöglicht, die von den Verlegern und Verleihern von Fernsehdiensten angebotenen Vervielfältigungsdienste der Vergütung für private Vervielfältigung zu unterwerfen. Es geht darum, ihnen die Möglichkeit zu geben, ihr Modell zur Zeit der digitalen Videorecorder zu modernisieren. Die Arbeit im Ausschuss hat es ermöglicht, die Reform zu vereinfachen, sie auf die Auskunftspflichtigen auszurichten und eine Bestimmung vorzusehen, die dem Geist des privaten Kopierens entspricht. Die so beschlossene Regelung ermöglicht eine Modernisierung der Richtlinie unter Wahrung des ausschließlichen Rechts, das die Grundlage für den Schutz des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte bleibt.
Was die Artikel über die Verpflichtungen der Fernsehsender zur Finanzierung des audiovisuellen Schaffens betrifft, so freue ich mich, dass Ihr Ausschuss die im Senat eingeführten Instrumente abgeschafft hat. Während sie unsere Aufmerksamkeit auf dieses Thema lenkten, bestand die Gefahr, dass sie den Prozess der Neuverhandlung der Beziehungen zwischen Rundfunkanstalten und Produzenten vereiteln würden, wenn sie weiter gingen. In diesem Bereich müssen wir von der Regulierung zur Regulierung übergehen.
Das Gesetz muss die Grundprinzipien festlegen, wie den Beitrag der Ketten zur unabhängigen Produktion von Werken. Alle nachfolgenden Bestimmungen müssen jedoch, obwohl sie eine Regelungsform annehmen, so weit wie möglich das Ergebnis von Vereinbarungen sein, die alle Vereinigungen von Produzenten und Autoren mit den verschiedenen Fernsehkanälen und anderen Sendern verbinden. Die im Ausschuss angenommenen Änderungsanträge haben es ermöglicht, dass die laufenden Verhandlungen nach den bereits im Dezember 2015 für France Télévisions getroffenen Vereinbarungen und erst kürzlich für Arte wiederaufgenommen werden konnten.
Die neue Fassung von Artikel 11 ter Durch die Einführung der Quotenregelung wird die musikalische Vielfalt gestärkt. Im kulturellen Bereich ist es ein Fehler, der Nachfrage zu folgen. Wir müssen das Angebot weiterentwickeln und allen Zielgruppen die Möglichkeit geben, das zu entdecken und zu lieben, was sie noch nicht kennen.
Das vorgeschlagene System benachteiligt Radiosender, die nur eine sehr geringe Anzahl von Titeln ausstrahlen, und belohnt diejenigen, die im Gegenteil konkrete Verpflichtungen in Bezug auf die Vielfalt eingehen. Es sorgt für mehr Transparenz in der Steuerung und schafft ein Regime, das für Radios zur Musikentdeckung geeignet ist. Diese müssen jedoch ihr Programm mit französischsprachigen Werken erheblich erweitern.
Diese Regelung ist meiner Meinung nach ausgewogen. Ich habe jedoch die von einigen Mitgliedern des Ausschusses geäußerten Fragen gehört. Wir haben daher die Modalitäten für die Umsetzung des im Ausschuss angenommenen Mechanismus und seine Auswirkungen auf die Vielfalt präzisiert.
Artikel 17 ff. unterstützen die Organisation des Fachunterrichts. Sie stärken die künstlerischen Hochschulen in guter Abstimmung mit der allgemeinen Hochschulbildung. Im übrigen bestätigen sie die Schaffung eines Nationalen Rates für Hochschulbildung und Forschung - CNESER - Kunst und Kultur, eines echten Parlaments unserer Schulen, dessen Besonderheiten anerkannt werden müssen, insbesondere die größere, Künstler und Fachleute als Redner zu haben.
Zur präventiven Archäologie hat sich Ihr Ausschuss dafür entschieden, auf den Hauptteil des Textes aus der ersten Lesung zurückzukommen - der aus Änderungsanträgen Ihres Ausschusses und der Regierung hervorgegangen war. Präventive Archäologie ermöglicht es uns, den Faden unserer Geschichte und eines Erbes, das die Menschheit ist, zurückzuverfolgen. Sie haben die Rolle des Staates bei der wissenschaftlichen Gestaltung der öffentlichen Politik der präventiven Archäologie bekräftigt, die auf vielfältigen Kompetenzen beruht, unter Anerkennung der Rolle der archäologischen Dienste der Gebietskörperschaften und der privaten Akteure der vorbeugenden Archäologie.
Dieser Text erscheint mir jetzt sehr ausgewogen. Es bleibt im Dienst der vorbeugenden Archäologie, die in ständiger Verbindung mit den Territorien, den gewählten Vertretern und allen Planern aufgebaut werden muss, aber unter der wachsamen wissenschaftlichen Kontrolle des Staates.
In der Frage der Schutzgebiete, die ein zentrales Element des historischen Teils des Gesetzentwurfs sind, nähern wir uns dem Ziel. Sie haben den Text aus der Arbeit des Senats übernommen, der Gegenstand einer Vereinbarung zwischen der Regierung und den Senatoren war. Die Verschmelzung der drei Arten von Schutzgebieten zu einer einzigen Kategorie wird nun anerkannt. Dieser neue Raum kann zwei Schutzniveaus genießen: einen Plan zur Aufwertung der Architektur und des Kulturerbes oder einen Plan zur Erhaltung und Aufwertung.
Ich freue mich besonders, dass ein Großteil der Abgeordneten und Senatoren an diesem wichtigen Punkt beteiligt ist. Ich werde Ihnen nach der Aussprache im Ausschuss über unsere verschiedenen Vorschläge eine gemeinsame Bezeichnung für diese Räume unter der Bezeichnung «bemerkenswertes Kulturerbe» vorschlagen.
Bei den Artikeln 26 ff. muss die Architektur wieder in den Mittelpunkt des Alltags gestellt werden. Leider haben wir zu oft ihre Abwesenheit bedauert. Sie wurde zu lange als überflüssig angesehen. Der Senat hatte die Artikel für Architektur auf eine meiner Meinung nach fragwürdige Weise überarbeitet. Zwar wurden zwei wichtige Punkte beibehalten - die Schwelle für das Eingreifen des Architekten und die Erprobung -, doch wurden mehrere Bestimmungen, die das Parlament in erster Lesung angenommen hatte, gestrichen. Ihr Ausschuss hat sie wieder eingesetzt. Ich freue mich darüber, denn wir müssen die Präsenz der Architektur für alle und für den Alltag entwickeln, über die einzigen großen architektonischen Gesten hinaus, die wir auch schätzen.
Im Bereich des Buches sind die Artikel, die wir prüfen werden, die Übersetzung von Bestimmungen, die von den Akteuren des Sektors gewünscht werden. Sie sehen einen Bericht vor, der dem Parlament über den Stand der Beratungen über die Verbesserung der vertraglichen Beziehungen zwischen Urhebern und Verlegern Bericht erstatten soll. Diese hat unter der Kontrolle und wachsamen Beobachtung der Regierung bereits gute Fortschritte gemacht.
Darüber hinaus musste im Anschluss an die Abstimmung in erster Lesung die Möglichkeit geschaffen werden, dass der Urheber seinen Vertrag im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens kündigen kann, das bei Nichtzahlung seiner Rechte durch den Verleger keinen Rückgriff auf das Gericht erfordert.
Zur allgemeinen Prüfung des Textes in öffentlicher Sitzung wird die Regierung einige Änderungsanträge vorlegen. Zur Laienpraxis werde ich einen Änderungsantrag zu Artikel 11A einbringen, den der Ausschuß glücklicherweise in der ersten Lesung wieder aufgenommen hat, um gegebenenfalls seinen Rahmen zu präzisieren. Ich werde dies im Lichte der letzten Konsultationen tun, die durchgeführt wurden und die es meines Erachtens ermöglichen, einen ausgewogenen Text vorzuschlagen, dessen Anwendung dann durch Dekret präzisiert werden muss.
Über das Folgerecht hat der Senat eine Bestimmung eingeführt, wonach Stiftungen ein Nachlass des Folgerechts auf die Werke der Künstler erhalten können. Im Ausschuss wollte die Regierung den Nutzen dieses Vermächtnisses auf alle Arten von Menschen ausweiten, wo der Senat diesen Schutz auf bestimmte Stiftungen beschränkte. Die Regierung wird einen Änderungsantrag zur Verbesserung dieses Artikels vorlegen, damit die Personen, die die Verantwortung für die Erhaltung des Werkes eines Künstlers tragen, beispielsweise für seine Verbreitung oder Erhaltung sorgen in angemessener Weise von den Mitteln profitieren, die das Vermächtnis des Folgerechts bietet.
Was die Schutzgebiete betrifft, so haben Sie sich im Ausschuss indikativ zu mehreren Vorschlägen geäußert: Schutzgebiet, bemerkenswertes Kulturerbe, bemerkenswertes Gebiet und Kulturerbe. Ich freue mich, dass der Name «Sehenswertes Kulturerbe» sich durchgesetzt hat. Ich hoffe, er passt Ihnen und dem Senat. Dieser Name erinnert daran, dass es sich um eine Vermögenspolitik und nicht nur um ein Label handelt; gleichzeitig ist es ein sprechender Name, der auch ein Träger der Attraktivität sein kann, insbesondere des Tourismus. Es verbindet den Geist des Schutzes mit dem Konzept der Website. Schließlich nennt er das Erbe und die Tatsache, dass seine Merkmale Schutz und daher manchmal auch Einschränkungen erfordern, die besser verstanden und daher akzeptiert werden. Die Regierung wird die zahlreichen Änderungen vorlegen, die notwendig sind, um dieser neuen Bezeichnung Rechnung zu tragen.
Meine Damen und Herren, der Text liegt nun in Ihren Händen.
Natürlich bin ich bereit, sie im Laufe der Debatte weiter zu verbessern, aber vor allem wünsche ich mir im Namen der Regierung, dass dieser Gesetzestext den Künstlern den Fachleuten und unseren Mitbürgern, dass die nationale Vertretung eine starke kulturelle Ambition für das Land hat.
Ich wünsche mir, dass der Gesetzgeber das voll und ganz übernimmt, dass alle Bänke des Hauses zeigen, dass sie diese Ambition teilen, wie ich glaube.
Ich bin Ihnen dankbar.