Anlässlich des deutsch-französischen Ministerrates am 31. März 2015 in Berlin unterzeichnete Fleur Pellerin, Minister für Kultur und Kommunikation, mit Heiko Maas, Minister für Justiz und Verbraucherschutz der Republik Deutschland, für Fragen des geistigen Eigentums eine gemeinsame Erklärung zum Urheberrecht.
Angenommen im Hinblick auf die Festlegung gemeinsamer Standpunkte, die Frankreich und Deutschland im Rahmen der von der Europäischen Kommission eingeleiteten Reform des Urheberrechts gemeinsam gegenüber den europäischen Behörden und ihren europäischen Partnern vertreten werden, Diese Erklärung unterstreicht die Übereinstimmung der beiden Staaten in dieser Frage.
Die beiden Minister betonen insbesondere, dass das Urheberrecht als Grundlage der kreativen Tätigkeit gefördert werden muss und dass es eine Schlüsselrolle bei der Förderung der kulturellen Vielfalt, der Kreativität und der Innovation spielen muss. Sie beschreiben acht Grundsätze, die sie in den europäischen Debatten leiten werden, in erster Linie die Vergütung der Urheber, die Notwendigkeit, die Geschäftsmodelle der Kultur- und Kreativindustrien, die für die europäische Wirtschaft von zentraler Bedeutung sind, und den Zugang zu Arbeitskräften unter Nutzung digitaler Ressourcen zu berücksichtigen.
Fleur Pellerin vertieft auf diese Weise eine intensive Zusammenarbeit mit Deutschland, die durch einen Umzug anlässlich der Berlinale zur Verleihung des französischen Literaturpreises gekennzeichnet istAm 9. Februar und durch eine gemeinsame Reise im Europäischen Parlament am 3. März mit Monika Grutters, Beauftragte des Bundes für Kultur und Medien.
Dieser deutsch-französische Dialog stützt sich auf die fruchtbaren Beziehungen zwischen den Zivilgesellschaften, insbesondere durch die Neubelebung des deutsch-französischen Hohen Kulturrats in Paris, der unter der Leitung von Catherine Trautmann und Thomas Ostermeier arbeitet am Urheberrecht und an der Verbesserung der Berücksichtigung der Kultur in der europäischen Politik.